Bundestag beschließt neue Hilfen gegen hohe Energiepreise
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Die Bundestagsabgeordneten stimmten am Donnerstag über die Energiepreisbremse ab.
© Quelle: Kay Nietfeld/dpa
Berlin. Der Bundestag hat am Donnerstag die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Außerdem wurde eine Härtefallregelung für Nutzer anderer Heizmittel auf den Weg gebracht. Die Entlastungen sind bis April 2024 befristet und sollen ab März des kommenden Jahres greifen. Bürger und Unternehmen sollen aber rückwirkend auch für Januar und Februar entlastet werden, indem im März die Vergünstigungen für die beiden vorherigen Monate mitangerechnet werden.
Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme
Bei der Gaspreisbremse bekommen Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen Gasbruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde garantiert. Für Wärmekunden beträgt der Preis bis zur 80-Prozent-Grenze 9,5 Cent. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs gilt der ganz normale Vertragspreis – so soll ein Sparanreiz erhalten bleiben.
Für Industriekunden wird der Preis pro Kilowattstunde auf 7 Cent netto gedeckelt. Bei Wärme liegt er bei 7,5 Cent netto. Die gesetzlich festgelegten Preise gelten in der Industrie aber lediglich für 70 Prozent des Jahresverbrauchs im Jahr 2021.
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Die Strompreisbremse funktioniert ähnlich. Sie sieht vor, dass Haushalte und kleinere Unternehmen 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunde erhalten. Für Industriekunden liegt die Grenze bei 13 Cent für 70 Prozent des bisherigen Verbrauchs.
Härtefall für Pellets, Öl und andere Heizstoffe
Auch wer mit Stoffen heizt, die nicht über Leitungen ins Haus fließen, soll entlastet werden. Davon profitieren könnten Nutzer von Heizöl, Pellets, Flüssiggas oder auch von Kaminöfen. Details sollen später in einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern festgeschrieben werden, da der Bund zwar bis zu 1,8 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung stellen will, die Länder sich aber um die Anträge und Auszahlung kümmern sollen.
Maßgeblich ist der Zeitraum vom 1. Januar bis 1. Dezember 2022. Bis zu einer Verdopplung ihrer Heizkosten gegenüber dem Vorjahr stehen die Verbraucherinnen und Verbraucher dabei noch allein in der Pflicht. Bei allen zusätzlichen Kosten will der Bund 80 Prozent übernehmen, vorausgesetzt, die Bedingungen für einen Zuschuss von mindestens 100 Euro sind erfüllt. Die Obergrenze pro Haushalt liegt bei 2000 Euro.
RND/nis mit dpa