Hilfen für ärmere Familien

Bundestag beschließt Kinder-Sofortzuschlag und Einmalzahlung

12.05.2022, Berlin: Abgeordnete debattieren im Plenum im Bundestag. Der Bundestag hat die von der Bundesregierung versprochenen Zuschläge für ärmere Familien zur Abfederung der Folgen von Corona-Krise und Krieg in der Ukraine beschlossen.

12.05.2022, Berlin: Abgeordnete debattieren im Plenum im Bundestag. Der Bundestag hat die von der Bundesregierung versprochenen Zuschläge für ärmere Familien zur Abfederung der Folgen von Corona-Krise und Krieg in der Ukraine beschlossen.

Berlin. Der Bundestag hat die von der Bundesregierung versprochenen Zuschläge für ärmere Familien zur Abfederung der Folgen von Corona-Krise und Krieg in der Ukraine beschlossen. Mit den Stimmen der Koalition aus SPD, Grünen und FDP stimmte das Parlament am Donnerstag dafür, dass Bezieher und Bezieherinnen von Grundsicherung eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten. Für Kinder in ärmeren Familien soll zudem von Juli an ein Zuschlag in Höhe von 20 Euro pro Monat gezahlt werden. Der Höchstbetrag im Kinderzuschlag steigt damit von bis zu 209 auf bis zu 229 Euro monatlich pro Kind.

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Die Ampelkoalition hatte die Einmalzahlungen vor dem Hintergrund der Belastungen insbesondere ärmerer Familien in der Corona-Pandemie Anfang März beschlossen. Wenig später brachte die Koalition wegen der steigenden Energiepreise ein zweites Entlastungspaket auf den Weg. Als Einmalzahlung für Sozialhilfeempfänger waren zunächst nur 100 Euro geplant. Mit dem zweiten Entlastungspaket wurde der Betrag verdoppelt.

Die Maßnahmen aus den verschiedenen Paketen wurden nun teilweise gemeinsam im Bundestag beraten. So wollte das Parlament am Donnerstag auch den einmaligen Kindergeldzuschlag in Höhe von 100 Euro sowie die sogenannte Energiegeldpauschale beschließen, mit der alle einkommensteuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürger in diesem Jahr 300 Euro erhalten. Das geplante 9-Euro-Ticket für den öffentlichen Nahverkehr stand in dieser Woche als erste Lesung auf der Tagesordnung des Bundestags. Es muss später noch abschließend beraten werden.

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RND/epd/dpa

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