Bundesrechnungshof kritisiert zentrale Beschaffung von Corona-Schutzmasken

FFP2-Schutzmasken werden in einer Produktionsstätte hergestellt.

FFP2-Schutzmasken werden in einer Produktionsstätte hergestellt.

Berlin. Der Bundesrechnungshof hat die zentrale Beschaffung damals knapper Corona-Schutzmasken in der Frühphase der Pandemie durch das Bundesgesundheitsministerium kritisiert. Anzuerkennen sei, unter welch hohem Einsatz es im Frühjahr 2020 half, eine Notlage bei der Versorgung im Gesundheitswesen abzuwenden, heißt es in einem Prüfbericht an den Bundestag. Dieser liegt auch dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vor.

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Gerügt wird darin aber das „Fehlen einer systematischen Mengensteuerung“. Die aus einer „massiven Überbeschaffung resultierenden Lagerbestände“ und die aufgewendeten Haushaltsmittel und Personalkapazitäten seien „nicht wirtschaftlich für eine wirksame Pandemiebekämpfung eingesetzt“ worden.

Die kontrahierte Gesamtmenge aus allen Beschaffungswegen übersteige mit 5,8 Milliarden Schutzmasken selbst einen vom Ministerium „auf der Grundlage sachfremder Annahmen“ berechneten Jahresbedarf von 4,7 Milliarden Masken noch um 23 Prozent, heißt es in dem Bericht. Er liegt der Nachrichtenagentur dpa vor, auch der „Spiegel“ berichtete darüber.

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Die zu den Beschaffungsausgaben von 6,3 Milliarden Euro hinzukommenden Kosten von bislang 320 Millionen Euro etwa für Transport, Lagerung, Qualitätsprüfungen und externe Beratung könnten durch Rechtsstreitigkeiten und Entsorgungskosten weiter ansteigen.

Der Lagerbestand habe am 1. April 2021 insgesamt 2,4 Milliarden Masken betragen, heißt es im Bericht. „Davon gelten weite Teile als streitbefangen, weil sie Qualitätsprüfungen nicht bestanden haben.“ Der Bundesrechnungshof forderte das Ministerium auf, eine „zeitnahe Verteilung qualitätsgeprüfter und einsetzbarer Lagerbestände zur Pandemiebekämpfung zu prüfen“ - besonders deshalb, weil nach Ablauf des Verfallsdatums weitere Ausgaben für die Entsorgung anfielen.

Es sei auch kritisch zu prüfen, ob für die künftige Pandemievorsorge auf Bundesebene eine physische Bevorratung von Schutzmasken für das Gesundheitswesen überhaupt zielführend und wirtschaftlich sei.

Laut dem Bericht verwies das Ministerium in seiner Stellungnahme auf die krisenhafte Situation im Frühjahr 2020. Die Bundesregierung habe frühzeitig reagiert, um die Länder und das Gesundheitswesen zu unterstützen. Die Bundestags-Ausschüsse seien umfassend informiert worden. Die Beschaffung sei anhand von Listen und Datenbanken zentral geplant und überwacht worden. Erst in Zusammenhang mit der Verteilung habe sich herausgestellt, dass die Länder selbst Masken beschafft hatten und nur geringere Mengen abnehmen wollten.

Der Bundesrechnungshof hatte dem Gesundheitsministerium kürzlich bereits vorgehalten, Apotheken für die Verteilung von Schutzmasken zeitweise deutlich mehr gezahlt zu haben als nötig. Eine „massive Überkompensation aus Steuermitteln“ habe es demnach auch bei Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser gegeben.

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RND/dpa

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