Bundesrat billigt Verbot: Ab 2022 Ende des massenhaften Kükentötens
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Ab Januar 2022 dürfen Küken nicht mehr getötet werden.
© Quelle: Jens Büttner/ZB/dpa
Berlin. Das millionenfache Kükentöten in der Legehennenhaltung wird in Deutschland ab Anfang 2022 ein Ende haben. Der Bundesrat gab am Freitag grünes Licht für den entsprechenden Beschluss des Bundestags. Das beschlossene Verbot soll auch ausdrücklich im Tierschutzgesetz verankert werden. Bundesagrarministerin Julia Klöckner sprach am Freitag von einem „Meilenstein für den Tierschutz“.
Das Gesetz sieht in einer zweiten Stufe ab 1. Januar 2024 weitere Regelungen vor, um Schmerzen für Embryos zu vermeiden. Dann sollen Methoden zur Geschlechtserkennung im Ei nur noch erlaubt sein, wenn sie schon in einem früheren Stadium des Brütens eingesetzt werden. Ab dem siebten Bebrütungstag greift ein Verbot.
Verboten wäre dann auch der Abbruch des Brutvorgangs. Hintergrund ist, dass nach wissenschaftlichem Erkenntnisstand Hühnerembryos ab dem siebten Bruttag Schmerzen empfinden können.
Jährlich werden 45 Millionen Küken getötet
Derzeit werden in deutschen Brütereien jährlich fast 45 Millionen männliche Küken getötet, da sie weder für die Eierproduktion noch als Masthühner nutzbar sind. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind jedoch rein wirtschaftliche Interessen kein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes.
Das Gesetz greift eine langjährige Forderung des Bundesrates auf: Schon 2015 hatten sich die Länder mit einem eigenen Gesetzentwurf für ein Verbot des Kükentötens eingesetzt.
Der Bundestag geht in seiner Beschlussbegründung davon aus, dass als Alternativen zur Tötung der Küken - neben dem Einsatz von Zweinutzungshühnern und der Aufzucht von männlichen Küken - bis Januar 2022 Verfahren zur frühen Geschlechtsbestimmung im Ei praxisreif sein werden.
Verbot gilt ab 2022
Das Verbot für die Tötung von Hühnerküken gilt ab 1. Januar 2022, das Verbot für Eingriffe am Hühnerei und für den Abbruch des Brutvorgangs ab 1. Januar 2024. Ziel sei es, den Legebetrieben Zeit zu geben, sich an die neue Rechtslage anzupassen.
RND/dpa