AfD: Von Storch und Co. reichen Verfassungsbeschwerde gegen „Notbremse“ ein

Beatrix von Storch, Kandidatin für den Landesvorsitz der Berliner AfD und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion.

Beatrix von Storch, Kandidatin für den Landesvorsitz der Berliner AfD und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion.

Berlin. Vier AfD-Bundestagsabgeordnete haben gemeinsam Verfassungsbeschwerde gegen die vergangene Woche beschlossene Änderung des Infektionsschutzgesetzes eingereicht. „Das Urteil wird zeigen, ob die Grundrechte wirklich unverletzlich sind oder Regierungen diese auch in anderen Situationen, etwa nach Ausrufen eines „Klimanotstandes“, willkürlich außer Kraft setzen können“, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Beatrix von Storch.

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Außer ihr stehen noch Sebastian Münzenmaier, Christian Wirth und Enrico Komning hinter der Beschwerde. Komning sagte: „Vor allem die in dem Gesetz vorgesehenen Ausgangsbeschränkungen schränken pauschal und unverhältnismäßig zentrale vom Grundgesetz garantierte Grundrechte wie die Freiheit der Person, die Freizügigkeit sowie die allgemeine Handlungsfreiheit ein.“

Am Dienstag hatten sich bereits die 80 Mitglieder der FDP-Bundestagsfraktion mit einer gemeinsamen Verfassungsbeschwerde gegen die Änderungen am Infektionsschutzgesetz in der Corona-Pandemie gewandt. Am vergangenen Freitag waren bundesweit neue Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Kraft getreten. Die Regeln der sogenannten Bundesnotbremse gelten für Gebiete mit einer Sieben-Tage-Inzidenz ab 100.

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RND/dpa

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