Bundesnotbremse: FDP will noch Montag Verfassungsbeschwerde einlegen
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Die FDP dringt auf eine schnelle Klärung der umstrittenen Corona-„Notbremse“ vor dem Bundesverfassungsgericht.
© Quelle: Uli Deck/dpa
Berlin. Die FDP dringt auf eine schnelle Klärung der umstrittenen Corona-„Notbremse“ vor dem Bundesverfassungsgericht.
„Wir werden morgen die Verfassungsbeschwerde vorstellen, und es ist geplant, dass sie noch heute im Laufe des Tages in Karlsruhe eingereicht wird“, sagte Marco Buschmann, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP im Bundestag, am Montag in Berlin.
Die FDP hatte wiederholt erklärt, Maßnahmen wie eine Ausgangssperre und andere Eingriffe in Grundrechte seien unverhältnismäßig und teilweise auch wirkungslos.
„Die coronabezogenen Grundrechtseingriffe für geimpfte Personen müssen so schnell wie möglich auf ein Minimum gesenkt werden“, forderte Buschmann vor dem Impfgipfel von Bund und Ländern zudem. Nach dem Stand der Wissenschaft seien geimpfte Personen weder für sich noch für andere eine Gefahr, „und deshalb entfällt auch die Begründung, ihre Grundrechte einzuschränken“, so Buschmann.
„Grundrechte durchsetzen“
„Es ist ein unerträglicher Zustand, dass beispielsweise ein geimpfter Großvater und eine geimpfte Großmutter nicht gemeinsam ihre Enkelkinder besuchen können“, sagte er. Das gelte auch für geimpfte Ältere, die sich gegenseitig helfen wollten. „Wenn der Gesetzgeber hier nicht tätig wird, dann werden wir diese Grundrechte vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe durchsetzen“, so Buschmann.
Für mehr Tempo beim Impfen forderte er, sich von der „starren Priorisierung“ zu lösen und mehr Vertrauen in niedergelassene Ärzte zu haben.
FDP nicht allein: inzwischen mehr als 65 Verfahren gegen Corona-“Notbremse“
Beim Bundesverfassungsgericht sind mittlerweile mehr als 65 Verfahren wegen der sogenannten Corona-Notbremse des Bundes anhängig. Eine genaue Angabe über die aktuelle Zahl der Eingänge sei nicht möglich, weil ständig neue hinzukommen könnten, teilte ein Sprecher am Montag in Karlsruhe mit. Er machte keine Angaben dazu, wann mit einer Entscheidung zu rechnen sein könnte. Unklar ist zudem, ob Kläger zunächst Verwaltungsgerichte anrufen und sich dann durch die Instanzen klagen müssen.
Bundestag und Bundesrat hatten die umstrittene Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes vergangene Woche abgesegnet. Sie sieht bundeseinheitliche Regeln für Regionen vor, in denen bestimmte Corona-Kennzahlen überschritten werden. Demnach gelten unter anderem Ausgangsbeschränkungen von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr in Städten oder Kreisen, in denen binnen einer Woche 100 oder mehr Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner festgestellt werden. An den Regeln, die einen Flickenteppich verhindern sollen, gibt es viel Kritik.
Manche Klagen richten sich gegen das gesamte Maßnahmenpaket, andere nur gegen einzelne Punkte. Unter den Klägern sind neben der FDP auch die Gesellschaft für Freiheitsrechte, Politiker verschiedener Parteien und Anwälte.
RND/dpa