Fünf Länder scheren aus: Kein einheitliches Beherbergungsverbot für Reisende aus deutschen Risikogebieten
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Passagiere gehen in Berlin mit ihren Koffern auf dem Flughafen Tegel durch die Ankunftshalle im Flughafengebäude.
© Quelle: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa
Berlin. Die Bundesländer haben ein Beherbergungsverbot für Urlauber aus inländischen Gebieten mit hohen Corona-Infektionszahlen vereinbart - allerdings haben fünf Länder zu dem Beschluss jeweils unterschiedliche Protokollerklärungen abgegeben.
In dem Beschluss von Bund und Ländern heißt es, dass Personen aus solchen Risikogebieten nur in Beherbungsbetrieben übernachten dürfen, wenn sie einen negativen Corona-Test vorlegen können. Der Test darf dabei höchstens 48 Stunden vor der Anreise vorgenommen worden sein, heißt es in einem Papier nach einer Telefonschaltkonferenz der Staatskanzleichefs mit dem Chef des Bundeskanzleramts, Helge Braun.
Die Länder Bremen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Thüringen legten dazu eigene Protokollerklärungen vor. Niedersachens Vertreter behielt sich vor zu prüfen, ob der Beschluss mitgetragen werden kann. Thüringen wies darauf an, “dass die Einschätzung der Gesundheitsbehörden der betroffenen Gebiete Grundlage und Maßstab für die Maßnahmen der Reisezielgebiete sein muss”. Das Gesundheitsministerium in Erfurt erklärte am Abend, dass dies de facto bedeute, es gebe keine Einreiseverbot in Thüringen.
Schleswig-Holstein lockert Quarantäne-Regeln
Schleswig-Holstein wird zudem seine strengen Quarantäne-Auflagen für Einreisende aus inländischen Corona-Risikogebieten lockern. Das kündigte die Landesregierung am Mittwoch an.
Zuvor hatte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bereits angekündigt, dass Reisende aus deutschen Risikogebieten im Freistaat ohne negativen Test ab Donnerstag nicht mehr in Hotels oder Restaurants beherbergt werden dürfen.
Das Beherbergungsverbot in Bayern soll demnach für Reisende aus Gebieten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen gelten. Die genauen Gebiete müssen noch vom bayerischen Gesundheitsministerium benannt werden.
Söder erklärte, dies bedeute “eine Testpflicht de facto für Urlauber, die aus Risikogebieten nach Bayern kommen”. Denn wer einen aktuellen, negativen Corona-Test vorweisen kann, darf auch weiterhin in Hotels in Bayern übernachten. Tests müssen Reisende aber in der Regel aus eigener Tasche bezahlen, wenn sie keine Krankheitsanzeichen haben.
Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach erklärte, innerdeutsche Testpflichten und Beherbergungsverbote seien wenig sinnvoll. “Wir werden bald so viele betroffene Regionen haben dass die Regel kaum umsetzbar, geschweige denn kontrollierbar ist.” Zudem müssten Angebote in Deutschland erhalten bleiben, gerade um zu verhindern, dass Deutsche in ausländische Hochrisikoregionen reisen.
Wegen Quarantäneauflagen für Einreisende aus einigen Kommunen und Berliner Stadtbezirken mit hohen Infektionszahlen war zuletzt vor allem Schleswig-Holstein in die Kritik geraten. Auch die Regelung in Rheinland-Pfalz wirkt ähnlich. Beide Landesregierungen zeigten sich kompromissbereit, zu einem bundesweit einheitlichen Rahmen zu kommen.
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© Quelle: Reuters
Kanzleramtschef Braun hatte ein gemeinsames Vorgehen von Bund und Ländern angemahnt. Bei Zweifeln, dass in manchen Gebieten alles Erforderliche getan werde, verstehe er, dass Länder mit niedrigem Infektionsgeschehen versuchten, sich vor einer Ausbreitung zu schützen, sagte Braun der “Bild” (Mittwoch). “Das ist nachvollziehbar, aber kann nur eine Behelfsmaßnahme sein, die ihrerseits viele Probleme hervorruft.”
Zentrales Kriterium beim Krisenmanagement ist, ob es in einer Region mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen gibt. Anhand dieser Schwelle stuft die Bundesregierung auch andere Staaten als “Risikogebiete” für deutsche Urlauber ein. Im Inland haben Bund und Länder vereinbart, dass ab dieser Marke in “besonders betroffenen Gebieten” örtliche Gegenmaßnahmen ergriffen werden.
RND/dpa