Bundesjustizministerin Lambrecht verteidigt Ausgangsbeschränkungen

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD).

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD).

Frankfurt a.M. Streitpunkt Ausgangsbeschränkungen: Vor der ersten Lesung im Bundestag zeichnet sich ab, dass die von der Regierung bei der Änderung des Infektionsschutzgesetzes geplanten nächtlichen Ausgangssperren noch einmal entschärft werden könnten.

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Im parlamentarischen Raum werde über weitere Ausnahmen von den Ausgangsbeschränkungen diskutiert, sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). „So wird die Möglichkeit erwogen, auch in der Zeit zwischen 21 und 5 Uhr unterwegs zu sein - etwa zum Spaziergang oder zum Sport“, sagte sie den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Im Grundsatz verteidigte sie die Pläne. „Ich bin davon überzeugt, dass unser Gesetzentwurf verhältnismäßig ist. Sonst hätte ich als Justizministerin im Kabinett auch nicht zugestimmt“, sagte Lambrecht.

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Der Bundestag berät am Freitag in Berlin in erster Lesung über die geplante bundesweit einheitliche „Notbremse“ zur Eindämmung der Corona-Pandemie, die unter anderem bei einem Inzidenzwert über 100 nächtliche Ausgangssperren vorsieht. Nur aus triftigen Gründen wie für den Arbeitsweg oder für einen Arztbesuch sollen die Menschen ihre Wohnung verlassen dürfen. Abgestimmt werden soll über das Infektionsschutzgesetz voraussichtlich am nächsten Mittwoch.

Nach Debatte im Bundestag: „Das Infektionsschutzgesetz in neuer Form dürfte in Gänze durchkommen“

Im Video analysiert die stellvertretende RND-Chefredakteurin Eva Quadbeck die Debatte über das neue Infektionsschutzgesetz im Bundestag.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) räumte am Freitag im Deutschlandfunk ein, Ausgangsbeschränkungen seien „ohne Zweifel eine Freiheitseinschränkung“. Er wies darauf hin, dass andere Länder und auch einige Regionen in Deutschland mit Ausgangsbeschränkungen in der Pandemie gute Erfahrungen gemacht hätten. Im Kern gehe es nicht darum, dass jemand nicht alleine nachts spazieren gehen dürfe. Ziel sei es, die privaten Kontakte in Innenräumen zu reduzieren, wozu die Ausgangssperren beitrügen.

Kanzleramtsexperten halten „Notbremse“ für angreifbar
13.04.2021, Berlin: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) tr��gt vor der Sitzung des Kabinetts im Bundeskanzlearamt eine FFP2-Maske. 

Angela Merkel und ihre Regierung wollen das Infektionsschutzgesetz ��ndern. Foto: John Macdougall/AFP POOL/dpa - ACHTUNG: Dieses Foto hat dpa bereits im Bildfunk gesendet - Honorarfrei nur f��r Bezieher des Dienstes dpa-Nachrichten f��r Kinder +++ dpa-Nachrichten f��r Kinder +++

Keine zwei Tage nach dem Beschluss der bundeseinheitlichen Notbremse durch die Regierung am Dienstag gibt es bereits erste kritische Stimmen.

Die Menschen in Deutschland sind gespaltener Meinung. In einer entsprechenden Umfrage im Auftrag der ARD gaben 51 Prozent der Befragten an, nächtliche Ausgangsbeschränkungen für richtig zu halten. 46 Prozent waren dagegen.

Auch Ärztepräsident Klaus Reinhardt legte nahe, die derzeit vorgesehen Ausgangsbeschränkungen noch einmal zu überdenken. „Wenn man etwas mehr zulassen würde, könnte das ein Ventil für viele Menschen sein, die sehr unter den Einschränkungen leiden. Sie würden dann gegebenenfalls die sinnvollen Beschränkungen, zum Beispiel bei Aufenthalten in Innenräumen, verlässlicher befolgen“, sagte Reinhardt der „Passauer Neuen Presse“. Spaziergänge im Freien oder auch Sport im Park seien jedenfalls keine Infektionstreiber.

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Der nordrhein-westfälische Landtagspräsident André Kuper (CDU) hält die geplanten Kompetenzerweiterungen des Bundes im Infektionsschutzgesetz grundsätzlich für richtig, weil ein einheitlicher Rahmen benötigt werde. Nötig seien aber zugleich regional unterschiedliche Handhabungsmöglichkeiten in Abhängigkeit vom Pandemiegeschehen.

„Schon zu Beginn der Pandemie hat sich gezeigt, dass Regelungen verhältnismäßig sein müssen und beispielsweise Ausgangsbeschränkungen in Gebieten mit niedrigen Infektionszahlen von Gerichten für unzulässig erklärt wurden“, sagte der Parlamentspräsident dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Er verstehe den vorliegenden Gesetzentwurf in diesem Sinne, erklärte Kuper: „Es ist eine einheitliche Systematik vorgesehen, die aber ermöglicht, lokal und regional unterschiedlich zu agieren.“

RND/epd

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