Verlängerter Teil-Lockdown: Gastronomie und Hotels bleiben bis 10. Januar dicht
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Mit Stahlseilen und einem Schloss gesicherte Stühle stehen gestapelt vor einem Restaurant in Freiburg.
© Quelle: Philipp von Ditfurth/dpa
Berlin. Bund und Länder haben sich geeinigt, den Teil-Lockdown bis zum 10. Januar zu verlängern. Davon betroffen sind auch Gastronomie und Hotels. Derzeit gilt der Teil-Lockdown nur bis zum 20. Dezember. Laut dem Infektionsschutzgesetz dürfen Einschränkungen immer nur über einen Zeitraum von maximal vier Wochen erlassen werden.
Bereits am Nachmittag wurde dem RND bestätigt, dass dieser Vorschlag in die Ministerpräsidentenkonferenz eingebracht wurde. Am Abend bei einer Pressekonferenz verkündete Bundeskanzlerin Angela Merkel die Einigung.
Merkel und die Länder-Chefs trafen sich am Nachmittag zur regulären Ministerpräsidentenkonferenz. Dabei sollte es unter anderem um Digitalisierung, Energiewende und den Kampf gegen Rassismus und Rechtsextremismus gehen. Das Vorgehen in der Corona-Krise sollte diesmal nur am Rande besprochen werden.
RND/cz/dpa