Corona-Tests kosten künftig 3 Euro: Wer zahlen muss und wer nicht
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Kostenlose Corona-Tests für alle wird es ab Juli nicht mehr geben.
© Quelle: imago images/photothek
Berlin. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat sich mit Finanzminister Christian Lindner (FDP) auf eine neue Corona-Testverordnung geeinigt. Danach sollen kostenlose Bürgertests auf Menschen mit Symptomen sowie besonders gefährdete Gruppen beschränkt werden und für alle anderen 3 Euro kosten, auch für Sozialleistungsempfänger. Gezahlt werden kann der Anteil bar oder elektronisch. Die neue Testverordnung soll ab dem 30. Juni gelten.
Er hätte kostenlose Bürgertests für alle gern weitergeführt, sagte Lauterbach am Freitag bei einer Pressekonferenz in Berlin. Angesichts der Kosten von durchschnittlich einer Milliarde Euro pro Monat sei dies für den Bund in der angespannten Haushaltslage nicht mehr zu leisten. „Leider wird im Herbst der Steuerhaushalt immer knapper“, schreibt Lauterbach im Anschluss an die Pressekonferenz bei Twitter. Die Sommerwelle laufe, viele andere Länder aber hätten die Tests gar nicht mehr.
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© Quelle: Reuters
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Bürgertests trügen wesentlich dazu bei, Corona-Infektionen zu erkennen und Infektionsketten zu unterbrechen. Daher seien sie auch in Zukunft ein wichtiger Bestandteil der Schutzmaßnahmen, heißt es vom Bundesgesundheitsministerium. Man rechne damit, so Lauterbach, dass sich der Umfang der durchgeführten Tests in Deutschland insgesamt sinke, dabei aber nicht weniger gezielt getestet werde.
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© Quelle: RND
Testzentren bekommen weniger Geld
Die kostenlosen Tests würden künftig aber nur noch „konzentriert zum Schutz vulnerabler Gruppen angeboten, wie zum Beispiel für den Besuch von Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern sowie für Kleinkinder“. Bürgertests für andere Zwecke wie für die Teilnahme an Großveranstaltungen würden mit einem Selbstanteil von 3 Euro belegt.
Die Länder hätten aber die Möglichkeit, bei regionalen Ausbrüchen die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am Corona-Test mitzufinanzieren, sodass ein Test dann auch günstiger als drei Euro werden kann.
Auch Vergütungen für Teststellen sollen reduziert werden, Qualitätssicherungsmaßnahmen werden eingeführt. „In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Tests nicht immer optimal genutzt worden sind. Zum Teil gab es Qualitätsdefizite und Fälle von Betrug“, erklärte Lauterbach. Es werde ein „effektiverer Einsatz von Steuermitteln sichergestellt und die Qualität der Tests verbessert“.
Testzentren beispielsweise, die überdurchschnittlich viele negative Tests vorweisen, werden dann stärker kontrolliert, erklärt der Gesundheitsminister.
Lindner erklärte, die neue Testverordnung leiste einen Beitrag dazu, die fiskalpolitische Ausnahmesituation der Pandemie zu beenden. „Der Einsatz des Geldes der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler wird effektiver werden. Denn es kann nicht alles auf Dauer vom Bund gezahlt werden, weil unsere Möglichkeiten an Grenzen gekommen sind.“
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