Habeck-Ministerium gibt Geld dazu, wenn Bürger in erneuerbare Energien investieren
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Windkraftanlagen und Hochspannungsleitungen vor dem Abendhimmel bei Leuna (Sachsen-Anhalt).
© Quelle: Jan Woitas/dpa/Symbolbild
Berlin. Ab dem 1. Januar 2023 gibt es eine spezielle Förderung der Bundesregierung für sogenannte Bürgerenergiegesellschaften. Das ergibt sich aus einer neuen Richtlinie des Bundeswirtschafts- und ‑klimaschutzministeriums, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt und zum Jahreswechsel in Kraft tritt.
Ziel des Programms ist es, die hohen Kosten der Planungs- und Genehmigungsphase von Windenergieanlagen, die von Bürgerenergiegesellschaften errichtet werden, abzufedern. Das Ministerium fördert diese Kosten mit 70 Prozent bis maximal 200.000 Euro pro Projekt. Insgesamt beträgt die Fördersumme für 2023 rund 7,5 Millionen Euro. Für die folgenden Jahre sind vergleichbare Summen vorgesehen.
Energiewende als Mammutaufgabe
Bürgerenergiegesellschaften sind Unternehmen, in denen Bürger als Eigentümer von Anlagen insbesondere zur Gewinnung erneuerbarer Energien fungieren. Zuständig für die Abwicklung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Die Bürgerenergie sei eine wichtige Maßnahme zur Stärkung der Akzeptanz der Energiewende, verlautet aus dem Haus von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Denn die Energiewende mit dem erforderlichen Ausbau der erneuerbaren Energien sei eine Mammutaufgabe, für die es den Rückhalt der gesamten Gesellschaft brauche.
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Immer mehr Windstrom
Auch die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, die ebenfalls zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt, stärkt nach Auskunft des Ministeriums die Bürgerenergie. So werden Wind- und Solarprojekte von Bürgerenergiegesellschaften so weit wie möglich von den Ausschreibungen ausgenommen. Für Windenergieanlagen an Land gelte dann die Ausschreibungsgrenze von 18 Megawatt.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag der Anteil der erneuerbaren Energien an der im Inland erzeugten und eingespeisten Strommenge im Jahr 2020 bei 47 Prozent. Mit 26 Prozent hatte mit der Windkraft erstmals ein erneuerbarer Energieträger den höchsten Anteil an der in einem Jahr eingespeisten Strommenge.