Strom aus Wind

Habeck-Ministerium gibt Geld dazu, wenn Bürger in erneuerbare Energien investieren

Windkraftanlagen und Hochspannungsleitungen sind vor dem Abendhimmel bei Leuna zu sehen.

Windkraft­anlagen und Hochspannungs­leitungen vor dem Abendhimmel bei Leuna (Sachsen-Anhalt).

Berlin. Ab dem 1. Januar 2023 gibt es eine spezielle Förderung der Bundes­­regierung für sogenannte Bürger­­energie­­gesellschaften. Das ergibt sich aus einer neuen Richtlinie des Bundes­wirtschafts- und ‑klimaschutz­ministeriums, die dem Redaktions­Netzwerk Deutschland (RND) vorliegt und zum Jahreswechsel in Kraft tritt.

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Ziel des Programms ist es, die hohen Kosten der Planungs- und Genehmigungs­­phase von Windenergie­anlagen, die von Bürger­energie­gesellschaften errichtet werden, abzufedern. Das Ministerium fördert diese Kosten mit 70 Prozent bis maximal 200.000 Euro pro Projekt. Insgesamt beträgt die Fördersumme für 2023 rund 7,5 Millionen Euro. Für die folgenden Jahre sind vergleichbare Summen vorgesehen.

Energiewende als Mammutaufgabe

Bürger­energie­gesellschaften sind Unternehmen, in denen Bürger als Eigentümer von Anlagen insbesondere zur Gewinnung erneuerbarer Energien fungieren. Zuständig für die Abwicklung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle.

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Die Bürgerenergie sei eine wichtige Maßnahme zur Stärkung der Akzeptanz der Energiewende, verlautet aus dem Haus von Bundes­wirtschafts­minister Robert Habeck (Grüne). Denn die Energiewende mit dem erforderlichen Ausbau der erneuerbaren Energien sei eine Mammut­aufgabe, für die es den Rückhalt der gesamten Gesellschaft brauche.

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Immer mehr Windstrom

Auch die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, die ebenfalls zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt, stärkt nach Auskunft des Ministeriums die Bürger­energie. So werden Wind- und Solarprojekte von Bürger­energie­gesellschaften so weit wie möglich von den Ausschreibungen ausgenommen. Für Windenergie­anlagen an Land gelte dann die Ausschreibungs­grenze von 18 Megawatt.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag der Anteil der erneuerbaren Energien an der im Inland erzeugten und eingespeisten Strommenge im Jahr 2020 bei 47 Prozent. Mit 26 Prozent hatte mit der Windkraft erstmals ein erneuerbarer Energieträger den höchsten Anteil an der in einem Jahr eingespeisten Strommenge.

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