Brief ans Kanzleramt: FDP will Regierungserklärung zu Corona-Politik

Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann, fordert eine Regierungserklärung der Bundeskanzlerin.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann, fordert eine Regierungserklärung der Bundeskanzlerin.

Berlin. Die FDP-Bundestagsfraktion fordert in einem Brief an das Kanzleramt, Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) solle in der nächsten Sitzungswoche eine Regierungserklärung im Bundestag zu ihrer Corona-Politik abgeben.

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Aus der letzten nicht öffentlichen Sitzung der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten sei berichtet worden, dass Merkel die jüngsten Maßnahmen nicht für hart genug halte, gar vor „Unheil“ warne, heißt es in dem Schreiben des Ersten Parlamentarischen Geschäftsführers der FDP-Fraktion, Marco Buschmann, das dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt.

„Die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag fordert deshalb in der nächsten Sitzungswoche eine Regierungserklärung der Bundeskanzlerin“, schreibt Buschmann an das Kanzleramt. In dieser Regierungserklärung solle Merkel darlegen, „wie sie die Lage einschätzt, was sich hinter dem Bild des ‚Unheils‘ verbirgt, welche Maßnahmen sie für nötig hält, welche davon an den Ministerpräsidenten gescheitert sind und wann sie eine Rückkehr zur regulären Gewaltenteilung jenseits der pandemischen Lage von nationaler Tragweite für angemessen hält“.

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Das Recht des Parlaments

Die aus interner Sitzung übermittelte Warnung vor „Unheil“ sei doppelt problematisch, so der FDP-Politiker: Zum einen bleibe unklar, wie die Kanzlerin zu ihrem Urteil komme. Zum anderen gefährdeten solche Aussagen die Akzeptanz der Bevölkerung und das Vertrauen in die Corona-Maßnahmen, so Buschmann. „Das Wirrwarr bei den Verordnungen verunsichert die Bevölkerung zusätzlich. Unklare Begründungen für weitreichende Maßnahmen provozieren geradezu Gerichtsentscheidungen, die diese aufheben.“

Die FDP sei überzeugt, so heißt es in dem Schreiben: „Die Abwägung zwischen Einschränkungen zur Seuchenabwehr einerseits und den Grundrechten der Bürger andererseits gehört wieder zurück ins Parlament.“ Der Deutsche Bundestag sei krisenfest und habe auch während der Pandemie jederzeit volle Handlungsfähigkeit bewiesen. „Jetzt muss er auch wieder voll einbezogen werden.“

Buschmann sagte dem RND: „Wenn von Unheil die Rede ist, hat die Öffentlichkeit ein Recht zu erfahren, was das heißt. Wenn von unzureichenden Beschlüssen die Rede ist, hat die Öffentlichkeit ein Recht zu erfahren, was die Bundeskanzlerin für zureichend hielte. Und der Ort, der der Öffentlichkeit die Politik vermittelt, ist das Parlament. Dort gehört die Debatte hin.“

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