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Brexit-Handelspakt: Bundesregierung gibt grünes Licht
Brexit-Handelspakt: Bundesregierung gibt grünes Licht
- Deutschland stimmt dem Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Großbritannien zu.
- Die Bundesregierung ist sich „einig in der positiven Würdigung“ des Paktes.
- Das ist das Ergebnis einer Telefonkonferenz des Kabinetts am Montag.
Berlin. Die Bundesregierung hat grünes Licht für den Brexit-Handelspakt zwischen der Europäischen Union und Großbritannien gegeben. Das Bundeskabinett unter Leitung von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) sei sich in einer Telefonkonferenz „einig in der positiven Würdigung des Abkommens“ gewesen, teilte die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer am Montag in Berlin mit. „Deutschland kann dem Abkommen zustimmen.“
Das mühsam ausgehandelte Handelsabkommen soll die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Insel und dem Kontinent ab Januar 2021 regeln. Wichtigster Punkt ist, Zölle zu vermeiden und möglichst reibungslosen Handel zu sichern. Der Vertrag umfasst aber auch den Fischfang sowie die Zusammenarbeit bei Energie, Transport, Justiz, Polizei und vielen anderen Themen.
Nach der Einigung hat die Europäische Union am Montag die vorläufige Anwendung des Handelspakts ab 1. Januar auf den Weg gebracht. Die Botschafter der 27 Mitgliedstaaten sagten vorläufig Ja zu dem Vorschlag und starteten eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren, die am Dienstag (15 Uhr) abgeschlossen sein soll. Dies teilte ein Sprecher der deutschen EU-Ratspräsidentschaft auf Twitter mit.
Warenkontrollen an den Grenzen
Die vorläufige Anwendung ist nötig, weil für eine Ratifizierung durch das Europaparlament vor dem Jahresende die Zeit fehlt – sie soll nach Neujahr nachgeholt werden. Schon zum 31. Dezember läuft die Übergangsfrist nach dem britischen EU-Austritt vom Januar ab, und Großbritannien scheidet auch aus dem Binnenmarkt und der Zollunion aus. Der Vertrag soll einen harten wirtschaftlichen Bruch vermeiden. Auf britischer Seite soll das Parlament am 30. Dezember zustimmen.
Trotz des Abkommens werden die wirtschaftlichen Beziehungen beider Seiten künftig weit weniger eng sein als bisher. So werden an den Grenzen Warenkontrollen nötig, unter anderem, weil Nachweise für die Einhaltung der EU-Regeln zur Lebensmittelsicherheit und zur Einhaltung von Produktstandards erbracht werden müssen.
RND/dpa