Parteienrechtsexperte sieht Ausschlussverfahren gegen Grünen-Politiker Palmer kritisch
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Boris Palmer (Bündnis 90/Die Grünen) ist Oberbürgermeister der Stadt Tübingen.
© Quelle: Sebastian Gollnow/dpa
Berlin. Der Parteienrechtsexperte Martin Morlok sieht ein Parteiausschlussverfahren gegen den Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) skeptisch.
Boris Palmer wirft Teilen der Grünen „Ausgrenzung“ vor
War es Ironie, bewusste Provokation oder doch Rassismus und ein Fehler? Boris Palmer will sich jedenfalls von seiner Partei nicht ausschließen lassen.
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„Parteiausschlussverfahren dürfen kein Instrument im innerparteilichen Machtkampf sein“, sagte er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Deshalb kann ein Ausschluss nur von Schiedsgerichten gemacht werden, in dem Vorstandsmitglieder nicht vertreten sein dürfen.“
Morlok fügte hinzu: „Dass eine Partei Mitglieder zwingt, eine Parteimeinung und nur diese Meinung zu vertreten, damit habe ich etwas Schwierigkeiten.“ Voraussetzung eines Parteiausschlussverfahrens müsse vielmehr ein Verhalten sein, das sich klar gegen die Partei richte. Das sehe er hier nicht.
Der 72-Jährige, der bis zu seiner Emeritierung 2018 ordentlicher Professor für Öffentliches Recht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf war, sagte dem RND: „Palmer ist einer der besten Leute bei den Grünen und einer, der sich auch mal frei machen kann vom moralisierenden Mainstream und wider den Stachel löckt. Das ist doch irgendwie belebend.“
Beim Landesparteitag in Baden-Württemberg stimmten am Samstag 161 Delegierte für ein Ausschlussverfahren, 44 dagegen, und acht enthielten sich. „Die Zeit ist reif dafür. Denn das Maß ist voll“, sagte Grünen-Landeschef Oliver Hildenbrand in Stuttgart. Der Tübinger OB sorge mit „inszenierten Tabubrüchen“ für eine Polarisierung der öffentlichen Debatte. Vorangegangen waren Äußerungen Palmers, die als rassistisch verstanden wurden.