Böhmermann gegen Merkel: „Chancen für die Klage stehen nicht schlecht“

Der Komiker Jan Böhmermann hat Angela Merkel verklagt. Schon am 16. April soll ein Urteil fallen.

Der Komiker Jan Böhmermann hat Angela Merkel verklagt. Schon am 16. April soll ein Urteil fallen.

Berlin/Hamburg. Satiriker verklagt Politikerin: TV-Entertainer Jan Böhmermann bringt Kanzlerin Angela Merkel (CDU) vor Gericht. Hintergrund ist das "Schmähgedicht" Böhmermanns auf den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan aus dem Jahr 2016. Die Regierungschefin hatte das Gedicht damals als "bewusst verletzend" bezeichnet. Diese Bewertung stand ihr nicht zu, ist Böhmermanns Anwalt überzeugt. Experten räumen der Klage gute Chancen ein.

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Die Klage, die sich formal gegen das Kanzleramt richte, sei zweistufig, erläuterte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Berlin. Im Hauptantrag wolle Böhmermann der Kanzlerin untersagen lassen, öffentlich zu wiederholen, dass sein Schmähgedicht „bewusst ehrverletzend“ sei. Werde dieser Hauptantrag abgewiesen, wolle Böhmermann in einem Hilfsantrag feststellen lassen, dass die von Regierungssprecher Steffen Seibert vorgetragene Einschätzung Merkels rechtswidrig gewesen sei, erklärte der Sprecher weiter.

Merkel nannte ihre Äußerung einen „Fehler“

Böhmermanns Anwalt Christian Schertz argumentiert laut "Tagesspiegel": Die Äußerungen der Kanzlerin seien rechtswidrig gewesen, da Merkel für eine solche Einordnung nicht zuständig sei. Damals sei bereits ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Böhmermann wegen Beleidigung gelaufen. Die Kanzlerin habe sich als "höchste Vertreterin der Exekutive" zu dieser Rechtslage geäußert und "damit erhebliche Folgen ausgelöst". Merkel bezeichnete ihre Äußerung später als "Fehler", hat sie aber bis heute nicht zurückgenommen.

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„Diese Entschuldigung Merkels heilt die Sache aus juristischer Sicht nicht“, erklärte Marian Lamprecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Berlin dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Die Chancen auf eine erfolgreiche Klage stehen nicht schlecht.“ Es gebe entsprechende Präzedenzfälle. Politiker hätten ein Recht darauf, Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben, müssten dabei aber vorsichtig sein. „Es gilt das Neutralitätsgebot“, so der Jurist. Die Aussagen Merkels könnten unter anderem als rechtswidriger Angriff auf die Kunstfreiheit verstanden werden.

Sollte Böhmermann Recht bekommen, hätte dies keine unmittelbaren Auswirkungen. Die Kanzlerin müsste keine öffentliche Abbitte leisten. Lamprecht: „Herr Böhmermann wäre aber künstlerisch ein Stück weit rehabilitiert.“

Beklagte lässt sich vor Gericht vertreten

Böhmermann hatte das Gedicht am 31. März 2016 im Rahmen eines sechsminütigen Beitrags in der ZDF-Sendung „Neo Magazin Royale“ vorgetragen, um den Unterschied zwischen erlaubter Satire und verbotener Schmähkritik zu verdeutlichen. Es beginnt mit den Worten: „Sackdoof, feige und verklemmt, ist Erdogan, der Präsident.“ Im weiteren Verlauf wird Erdogan Sex mit Tieren unterstellt und in die Nähe von Kinderpornografie gerückt.

Der türkische Staatspräsident hatte gegen Böhmermann daraufhin Strafanzeige wegen "Majestätsbeleidigung" gestellt. Der entsprechende Paragraf wurde im Zuge der Affäre aus dem Strafgesetzbuch gestrichen.

Das Urteil soll am 16. April fallen. Die Kanzlerin wird nicht persönlich vor Gericht erscheinen, sondern durch ihren Rechtsanwalt Peter Raue vertreten werden. Dieser wollte sich am Dienstag auf RND-Nachfrage nicht äußern.

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Von RND/CB

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