Corona: SPD-Fraktion fordert Einreiserecht für Partner aus Drittstaaten

Ein planschendes Paar im Meer (Symbolfoto). Für Paare, bei denen ein Partner in einem Drittstaat lebt, ist ein solches Bad derzeit nicht so einfach möglich.

Ein planschendes Paar im Meer (Symbolfoto). Für Paare, bei denen ein Partner in einem Drittstaat lebt, ist ein solches Bad derzeit nicht so einfach möglich.

Berlin. Einreiserecht trotz Corona-Beschränkungen für unverheiratete Menschen in einer binationalen Partnerschaft - das fordert die SPD-Bundestagsfraktion. In einem Schreiben an Innenminister Horst Seehofer (CSU) vom Mittwoch heißt es, eine zunehmende Anzahl europäischer Länder habe bereits entsprechende Regeln für Drittstaatsangehörige. “Warum das, was in anderen Ländern möglich ist, für unsere Behörden und insbesondere unsere Grenzbehörden einen nicht vertretbaren Aufwand darstellen soll, erschließt sich uns nicht.”

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Konkret geht es bei der Forderung um Drittstaatsangehörige, die ihre Partnerin oder ihren Partner in Deutschland besuchen möchten. Voraussetzung dafür soll aus Sicht der SPD-Fraktion sein, dass die Menschen einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist, und sich an die Quarantäneregeln des Zielbundeslandes halten.

Chronologie des Coronavirus

Der Beginn des verheerenden Coronavirus war vermutlich ein Tiermarkt in Wuhan/China. In nur wenigen Wochen erreichte das Virus auch Europa.

Die derzeitige Situation sei für viele unverheiratete binationale Paare eine “erhebliche Belastung”. Auch die FDP hatte Anfang Juli ein Ende der Einreisebeschränkungen für diese Menschen gefordert.

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Innenministerium will sich mit EU-Ländern abstimmen

Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums hatte in der vergangenen Woche gesagt, das Anliegen sei bekannt, man wolle aber möglichst abgestimmt mit anderen europäischen Ländern reagieren. "Es macht wenig Sinn, Regelungen nur in einzelnen Mitgliedstaaten umzusetzen, weil es dann sofort zu Ausweichbewegungen kommen kann." Für die Einreise in die EU sollten gleiche Maßstäbe gelten, wie der Sprecher forderte. Bis wann eine Lösung gefunden werden kann, ließ er offen.

Seit Mitte Juli ist die uneingeschränkte Einreise aus Drittstaaten nach Deutschland aus sieben Ländern, darunter Australien, Kanada und Tunesien möglich. Ausnahmeregelungen gelten unter anderem für den Familiennachzug und wegen dringender familiärer Gründe.

RND/dpa

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