Drogenbeauftragter fordert: Bier und Wein erst ab 18 Jahren

Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert, plädiert für eine Neuregelung beim Verkauf von Bier oder Wein an junge Menschen.

Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert, plädiert für eine Neuregelung beim Verkauf von Bier oder Wein an junge Menschen.

Berlin. Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert, plädiert für eine Neuregelung beim Verkauf von Bier oder Wein an junge Menschen. „Für mich sprechen viele medizinische Argumente dafür, das Erwerbsalter für Bier, Wein und Schaumwein auf 18 Jahre zu erhöhen“, sagte der SPD-Politiker zur „Welt“ (Freitag). „Was politisch möglich ist, werden wir sehen. Was jedenfalls so gar nicht geht, ist das sogenannte begleitete Trinken.“

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Drogenbeauftragter fordert: Bier und Wein erst ab 18 Jahren

Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert, plädiert für eine Neuregelung beim Verkauf von Bier oder Wein an junge Menschen.

„Müssen von freiem Wildwuchs zu reguliertem Umgang kommen“

Laut Jugendschutzgesetz dürfen Jugendliche ab 14 Jahren im Beisein einer sorgeberechtigten Person Bier, Wein oder Schaumwein trinken. „Wir müssen von einem freien Wildwuchs sukzessive zu einem regulierten, kontrollierten Umgang mit Tabak und Alkohol kommen. Die Verfügbarkeit ist zu niedrigschwellig“, so Blienert. Er nannte es auch „paradox, dass man ausgerechnet Tabak rund um die Uhr quasi überall am Automaten kaufen kann. Auch hierzu brauchen wir eine fundierte Debatte.“

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„Keine Werbung für Alkohol und Tabak“

Der Drogenbeauftragte sagte, für Alkohol und Tabak dürfe nicht geworben werden. Es sei „erforderlich, die Werbemöglichkeiten für Alkohol und Tabak ganz deutlich zu beschränken. Auch die Werbung für Glücksspiel halte ich für unangebracht.“ Hier liege „die Verantwortung allerdings nicht beim Bund, sondern den Ländern“. Über die kontrollierte Abgabe von Cannabis hinaus forderte Blienert eine „Neuausrichtung der Drogenpolitik“. Im Mittelpunkt solle „die Gesundheit stehen, nicht das Strafrecht“.

RND/ dpa

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