Einschränkung der Bewegungsfreiheit in Hotspots kommt
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Die Corona-Ambulanz des Vogtland-Klinikums in Plauen Der Vogtlandkreis ist bundesweiter Hotspot der Corona-Neuinfektionen.
© Quelle: Sebastian Willnow/dpa-Zentralbil
Berlin. Bund und Länder haben sich bei ihren Beratungen auf ein Einschränkung der Bewegungsfreiheit in Corona-Hotspots geeinigt, wie das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) erfuhr. In Landkreisen mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern werden die Länder weitere lokale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen, insbesondere zur Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort, sofern kein triftiger Grund vorliegt, heißt es. Tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte kurz vor der Ministerpräsidentenkonferenz einen Vorstoß zu einer harten Verschärfung des Shutdowns gemacht. Die Corona-Kontaktbeschränkungen sollten nach dem Willen der Kanzlerin nicht nur bis zum 31. Januar verlängert werden, sondern es solle auch die Bewegungsfreiheit überall dort eingeschränkt werden, wo die Zahl der Neuinfektionen über 100 pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen liegt.
Schließlich hatte sie auch immer mehr Ministerpräsidenten überzeugt. Allerdings wollen die eine deutlich weniger scharfe Regel als die Kanzlerin. Und die kommt nun mit dem Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner.
RND