Berliner Polizei ermittelt nach Reichstagssturm gegen mehr Verdächtige

Neue Ermittlungen gegen Beteiligte des Sturms auf die Reichstagstreppe wurden an Neonazis verraten.

Berlin. Die Berliner Polizei ermittelt gegen 400 weitere Verdächtige wegen des Sturms auf die Reichstagstreppe. Nachdem eine interne Fahndung nach Beteiligten der Aktion im August 2020 öffentlich bekannt wurde, wird in rechten Telegram-Gruppen bereits vor möglichen Hausdurchsuchungen gewarnt.

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Über die erweiterten Ermittlungen hatte ein Journalist der Berliner „BZ“ auf Twitter berichtet. Die ‚Ermittlungsgruppe (EG) Quer‘ habe zunächst 50 Fotos in die Datenbank Intrapol eingestellt. Im Rhythmus von zwei bis drei Wochen sollen demnach die restlichen Fotos in der internen Polizeidatenbank veröffentlicht werden. Die Berliner Polizei bestätigte die Ermittlungen dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

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Rechtsextreme Kreise reagierten teilweise aufgeschreckt. „Alle Beteiligten sollten sicherheitshalber ihre Wohnungen ‚aufräumen‘, um mögliche Zufallsfunde möglichst gering zu halten“, heißt es in einer Nachricht über die Ermittlungen der Polizei, die in Kreisen von Corona-Demonstranten in der Messenger-App Telegram verbreitet wurde. Veröffentlicht wurde sie jedoch zunächst durch den Kanal einer Neonazi-Gruppierung. Die Gruppe, die sich „Sicherheitshinweise für Nationalisten“ nennt, gibt Rechtsextremisten Tipps zum Schutz vor Überwachung durch Sicherheitsbehörden und Geheimdienste und ruft zur Unterstützung rechter Straftäter in den Gefängnissen auf.

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Bisher ermitteln Berliner Polizei und Staatsanwaltschaft wegen des Sturms von Rechtsextremisten und Verschwörungsanhängern auf die Reichstagstreppe in 34 Verfahren gegen 40 Tatverdächtige. „Es gibt wegen des Einsatzes am Reichstagsgebäude Ende August jetzt 34 Ermittlungsverfahren; dabei geht es um insgesamt 40 Tatverdächtige“, sagte kürzlich ein Polizeisprecher dem RND. „Die Ermittlungen dauern an. Es kann sein, dass noch weitere Ermittlungsverfahren gegen bisher unbekannte Tatverdächtige hinzukommen. In den 34 Verfahren geht es allein 18-mal um den Vorwurf des Landfriedens­bruchs.“ Letzterer kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.

Hinzu kämen Delikte wie Gefangenen­befreiung, Widerstand und tätlicher Angriff gegen Vollstreckungs­beamte, besonders schwerer Landfriedensbruch, Beleidigung, Bedrohung, Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung und Verstoß gegen das Versammlungsgesetz, sagte der Sprecher.

Korrektur: In einer früheren Fassung dieses Textes hatten wir berichtet, es gebe offenbar ein Datenleck bei der Polizei Berlin, durch das rechtsextreme Kreise von den Ermittlungen erfahren haben. Das ist falsch. Die Ermittlungen wurden durch den Tweet eines Reporters von „B.Z.“ und „Bild“ öffentlich bekannt. Wir bitten um Entschuldigung.

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