Bundesverfassungsgericht weist Eilantrag gegen Berliner Mietendeckel ab

Ab dem 22. November gilt die zweite Stufe des Berliner Mietendeckels.

Ab dem 22. November gilt die zweite Stufe des Berliner Mietendeckels.

Karlsruhe. Kurz vor Inkrafttreten der zweiten Stufe des umstrittenen Berliner Mietendeckels hat das Bundesverfassungsgericht einen vorläufigen Stopp abgelehnt. Die Karlsruher Richter wiesen den Eilantrag einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ab, die in Berlin 24 Wohnungen vermietet. Ein schwerer Nachteil von besonderem Gewicht sei nicht dargelegt, teilte das Gericht am Donnerstag mit - auch nicht für die betroffenen Vermieter insgesamt. (Az. 1 BvR 972/20)

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In Berlin sind seit dem 23. Februar Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren. Ab 2022 dürfen sie höchstens um 1,3 Prozent jährlich steigen. Wird eine Wohnung wieder vermietet, muss sich der Vermieter an neue, vom Staat festgelegte Obergrenzen und die zuletzt verlangte Miete halten. Mit dem bundesweit einmaligen Mietendeckel will der rot-rot-grüne Senat den zuletzt starken Anstieg der Mieten in der Hauptstadt bremsen.

Die zweite Stufe greift neun Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes am 22. November. Dann sind überhöhte Mieten verboten. Dies gilt, wenn eine Miete mehr als 20 Prozent über der Obergrenze liegt.

RND/dpa

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