Berlin: Keine Corona-Lockerungen über Weihnachten und Silvester

Weihnachtsbaum auf dem Pariser Platz am Brandenburger Tor: In Berlin wird es an Weihnachten keine Lockerungen der Kontaktbeschränkungen geben.

Weihnachtsbaum auf dem Pariser Platz am Brandenburger Tor: In Berlin wird es an Weihnachten keine Lockerungen der Kontaktbeschränkungen geben.

Berlin. Die Menschen in Berlin müssen Weihnachten und auch Silvester wegen der Corona-Pandemie im kleineren Kreis feiern. Denn die von Bund und Ländern verabredeten Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen für private Treffen über die Feiertage werden in der Hauptstadt nicht gelten.

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Darauf verständigte sich der Senat am Donnerstag nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur. Im Corona-Hotspot Berlin könne es keine derartigen Lockerungen geben, hieß es aus Senatskreisen.

Demnach sollen sich in Berlin über die Feiertage maximal fünf Personen zu privaten Zusammenkünften treffen dürfen, wobei keine Vorgaben gemacht werden, aus wie vielen Haushalten sie kommen. Hinzu kommen Kinder im Alter bis 12 Jahren.

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Bund und Länder hatten sich hingegen am Mittwoch für Treffen „im engsten Familien- oder Freundeskreis“ vom 23. Dezember bis 1. Januar auf eine Obergrenze von zehn Personen plus Kinder bis 14 Jahren verständigt.

Schärfere Auflagen ab 1. Dezember

Bereits zum 1. Dezember werden die Kontaktbeschränkungen in Berlin analog zum Bund-Länder-Beschluss verschärft. Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind wegen der Infektionslage dann auf maximal fünf Personen des eigenen und eines weiteren Haushalts beschränkt. Bisher gilt eine Obergrenze von zehn Personen.

Kinder bis 12 Jahren sind davon ausgenommen. Bund und Länder hatten eine Altersgrenze für Kinder von 14 Jahren vorgeschlagen.

In Berlin wird außerdem die Maskenpflicht auf der Straße ausgeweitet. Sie werde künftig auf praktisch allen Straßen gelten, wo es viele Geschäfte und damit Begegnungen und Kontakte gebe, sagte der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) am Donnerstag.

Details nannte Müller nicht, er sprach von belebteren Straßen. Schon jetzt gilt auf 35 Berliner Straßen und Plätzen eine Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

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Teil-Lockdown zwei Tage länger

Der seit Anfang November geltende Teil-Lockdown wird in Berlin bis zum 22. Dezember verlängert, wie die dpa weiter erfuhr. Unter anderem Gaststätten und zahlreiche Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Museen, Theater und Schwimmbäder bleiben damit weiter geschlossen.

Bund und Länder hatten sich darauf geeinigt, den Teil-Lockdown wegen der Infektionslage fortzusetzen - nach dem gemeinsamen Beschluss war allerdings vorgesehen, die Maßnahmen bis 20. Dezember zu befristen.

Böllerverbotszonen in Berlin schon 2019

Zu Silvester wird es in Berlin kein generelles Böllerverbot wegen der Corona-Pandemie geben. Der Senat verständigte sich nach dpa-Informationen darauf, in dem Punkt den Bund-Länder-Beschluss unverändert umzusetzen.

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Demnach sollen an belebten Plätzen, wo sich normalerweise zum Jahreswechsel besonders viele Menschen versammeln, Böllerverbotszonen ausgewiesen werden. In Berlin gab es das schon im Vorjahr - die Innenverwaltung hatte bereits angekündigt, auch für dieses Jahr entsprechende Orte zu prüfen.

Generell setzt Berlin fast alle Vereinbarungen aus der Videokonferenz der Länderchefs mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) praktisch eins zu eins um. Ausnahme bilden die Kontaktbeschränkungen, vor allem über Weihnachten und Silvester.

Inzidenzwert lag am Donnerstag bei 215,6

Hintergrund ist der Hotspot-Wert, auf den sich Bund und Länder geeinigt hatten: Ab einer Zahl von 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche sollen die Corona-Regeln demnach nochmals verschärft werden. Betroffen ist neben gut 60 Landkreisen Berlin, wo dieser Wert am Donnerstag bei 215,6 lag. Zum Vergleich: Der kritische Schwellenwert bei dieser Inzidenz, den Bund und Länder mit Hilfe der Beschränkungen möglichst unterschreiten wollen, liegt bei 50.

Vor diesem Hintergrund soll den Berliner Schulen ermöglicht werden, in höheren Klassen auf freiwilliger Basis auf sogenannten Hybridunterricht umzustellen, bei dem Schüler abwechselnd in der Schule und zu Hause lernen. Das soll an Gymnasien und Sekundarschulen ab Klasse 8 gelten, jedoch nicht für Abschlussjahrgänge.

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RND/dpa

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