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Berlin: Anti-Corona-Demo verboten - Polizei ist gegen Verstöße gewappnet
Berliner Polizei: Für Verstöße gegen Demo-Verbot gewappnet
Die Berliner Versammlungsbehörde hat alle fürs Wochenende geplanten Demonstrationen gegen die Corona-Regeln abgesagt. Etliche Leugner und Verharmloser haben dennoch bereits dazu aufgerufen, in die Hauptstadt zu kommen. Die Polizei ist nach eigenen Angaben für Verstöße gegen das Demo-Verbot gewappnet.
Berlin. Die Berliner Polizei ist nach eigenen Angaben sowohl auf eine mögliche erlaubte Demonstration gegen die Corona-Politik wie auch auf Verstöße angesichts eines Demonstrationsverbots eingestellt. "Wir sind vorbereitet auf den Fall, dass ein Gericht die Verfügung wieder aufhebt und Kundgebungen durchgeführt werden. Wir sind dann positioniert und werden reagieren", sagte ein Polizeisprecher am Mittwoch. "Aber genauso sind wir vorbereitet für den Fall, dass sich entgegen der Verfügung versammelt wird. Wir werden das dann konsequent ahnden, weil es sich um Verstöße und Straftaten gegen das Versammlungsgesetz handelt, die wir verfolgen werden."
Die Polizei habe zehn Demonstrationen und Kundgebungen von verschiedenen Querdenken-Initiativen und privaten Anmeldern am Freitag, Samstag und Sonntag verboten, sagte der Sprecher. Dazu seien sechs sogenannte Verfügungen am Dienstag und Mittwoch per Mail an die Anmelder verschickt worden. Bisher lägen der Polizei keine Widersprüche dagegen vor.
Die Verbote waren mit zu erwartenden Verstößen gegen die geltenden Corona-Regeln begründet worden. Die größte Kundgebung war durch die Stuttgarter Initiative Querdenken 711 am Samstagnachmittag angemeldet worden: eine “Versammlung für die Freiheit” auf der Straße des 17. Juni mit rund 22.000 Demonstranten.
Initiative Querdenken 711 will Einspruch einlegen
Querdenken 711 hat derweil einen Einspruch beim Berliner Verwaltungsgericht gegen das Verbot ihrer geplanten Demonstrationen am Wochenende angekündigt. Rechtsanwalt Ralf Ludwig, der nach Angaben des Demonstrations-Initiators Michael Ballweg die Initiative vertritt, sagte am Mittwoch in einem im Internet verbreiteten Video: “Wir werden vors Verwaltungsgericht gehen, wir werden natürlich auch im Zweifel das Bundesverfassungsgericht anrufen, wenn nicht bereits auf Ebene des Verwaltungsgerichts oder des Oberverwaltungsgerichts dieser Bescheid aufgehoben wird.”
Ludwig betonte: “Wir gehen davon aus, dass die Versammlung am 29.8. stattfindet.” Das Verbot sei eine “reine Gesinnungssache”. “Das heißt, dass man die Menschen, die demonstrieren wollen, nicht in Berlin haben will.” Ballweg hatte in einer Erklärung mitgeteilt: “Wir gehen juristisch gegen die Entscheidung des Innensenators vor und gehen davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht diesen feindlichen Angriff auf das Grundgesetz zurückweisen wird.
RND/dpa