Einsatzbereitschaft der Bundeswehr – Ergebnis jahrelanger Nachlässigkeit

Ein Bundeswehr-Transportflugzeug am Fliegerhorst Wunstorf bei Hannover. Der Generalinspekteur der Bundeswehr beklagt, es seien nach wie vor zu wenige A400M einsatzbereit.

Ein Bundeswehr-Transportflugzeug am Fliegerhorst Wunstorf bei Hannover. Der Generalinspekteur der Bundeswehr beklagt, es seien nach wie vor zu wenige A400M einsatzbereit.

Berlin. Manche Sätze im Einsatzbereitschaftsbericht der Bundeswehr erstaunen ob ihrer scheinbaren Banalität. „Die Truppe und ihre Logistik müssen vom ersten Tag an mit den Systemen arbeiten können“, stellt Generalinspekteur Eberhard Zorn da etwa fest.

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Was wie eine Selbstverständlichkeit klingt, ist bei der Bundeswehr eine angebrachte Mahnung: Bei Panzern, Hubschraubern und sonstige Gerätschaften dauert es nach Lieferung oft eine ganze Weile und mehrere Nachbesserungsrunden, bis eine Verwendung wirklich möglich ist – nach oft jahrelangem Bestellvorlauf wohlgemerkt.

Das führt dazu, dass der Generalinspekteur begeistert ist, wenn er feststellen kann, dass 76 Prozent der Gerätschaften einsatzfähig sind – allerdings im Durchschnitt, drastische Ausreißer nach unten inbegriffen.

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Relative Erfolge

Es führt auch dazu, dass es im Bereitschaftsbericht als Erfolg vermerkt wird, dass nur jeder zehnte der neuen Bundeswehrlastwagen beim Losfahren streikt. Reparaturbedarf bei älterer Ausrüstung und eine zuweilen absurde Vielfalt an Ersatzteilen und Sonderwerkzeugen – samt dazu natürlich jeweils nötiger Einweisung – kommt dazu.

Die Bundeswehr versucht, ihre Ausrüstungsverfahren zu straffen. Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer schlägt einen forscheren Ton gegenüber der Industrie an, deren Lässigkeit im Umgang mit manchen Aufträgen ihr Haus über lange Zeit schulterzuckend und ohne Konsequenzen für die Vertragsgestaltung hingenommen hat.

Das geht in die richtige Richtung, denn die bisherige Nachlässigkeit war kostspielig. Weil aber manche Waffensysteme wie der Schützenpanzer Puma bei allen ihren Mängeln so unbedingt gewünscht werden, dass ein Verzicht kaum möglich scheint, ist der Handlungsspielraum begrenzt.

Für alle Forderungen nach einer Aufstockung des Wehretats bedeutet das: Es muss zunächst einmal deutlich gemacht werden, wie effektiv bereits vorhandene Mittel eingesetzt werden.

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