Beobachtung der AfD: Jetzt bloß keine Fehler machen

AfD-Bundestagsfraktionsvorsitzende Alice Weidel kündigte an, die Partei wolle sich weiter juristisch gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz wehren.

AfD-Bundestagsfraktionsvorsitzende Alice Weidel kündigte an, die Partei wolle sich weiter juristisch gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz wehren.

Berlin. Die AfD steht nun bundesweit unter Beobachtung. Wobei sie das eigentlich schon seit ihrer Gründung tut: Journalisten und Zivilgesellschaft haben die Partei seit 2013 im Blick, Medien-Recherchen deckten seitdem eine Vielzahl rechtsextremer Vorfälle und Skandale auf. Und auch die Verfassungsschutzbehörden beobachteten längst, was die AfD öffentlich treibt.

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Nachdem die Partei nun nach mehreren ostdeutschen Landesverbänden auch in ihrer Gänze zum Verdachtsfall erklärt wurde, darf der Verfassungsschutz sie zusätzlich mit nachrichtendienstlichen Mitteln ausspähen.

Verfassungsschutz: AfD rechtsextremistischer Verdachtsfall
 Aufbruch fuer Deutschland, AfD DEU, Deutschland, Germany, Berlin, 02.03.2021 Logo Aufbruch fuer Deutschland, der Partei AfD, Alternative fuer Deutschland, waehrend der Pressekonferenz zum Thema Vorstellung der Kampage Aufbruch fuer Deutschland nach der Fraktionssitzung im Deutschen Bundestag in Berlin. en: Logo Awakening for Germany, Aufbruch fuer Deutschland, of the party AfD, Alternative fuer Deutschland, Alternative for Germany, during a press conference about the campaign Awakening for Germany, Aufbruch fuer Deutschland, after the parliamentary group meetings of the Bundestag in Berlin, Germany. *** Awakening for Germany, AfD DEU, Germany, Germany, Berlin, 02 03 2021 Logo Awakening for Germany, Aufbruch fuer Deutschland, of the par

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die gesamte AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft.

Diese Entscheidung ist richtig, am Rechtsextremismusgehalt der AfD gibt es wenig Zweifel. Doch der Schritt ist auch riskant. Die Partei hat das Bundesamt für Verfassungsschutz bereits vor der Einstufung als Verdachtsfall vor Gericht gezerrt. Die Einstufung konnte sie damit vorerst nicht verhindern, wohl aber, dass der Nachrichtendienst sich öffentlich dazu äußert.

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Außerdem darf das Bundesamt zunächst keine Mandatsträger und Kandidaten der Partei ausspähen, die nicht ohnehin etwa als Mitglieder des aufgelösten rechtsextremen “Flügels” unter Beobachtung stehen.

Nun kündigt die AfD weitere juristische Schritte an, will bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Sollte der Verfassungsschutz diese Auseinandersetzung vor Gericht verlieren, der Schaden wäre maximal. Die AfD stünde auf einmal als Opfer übergriffiger Nachrichtendienste da – nicht nur bei ihren hartgesottenen Anhängern, die die Bundesrepublik ohnehin zur Diktatur verklären. In der Opferrolle fühlt die AfD sich am wohlsten. Der Verfassungsschutz sollte sich seiner Sache auch deshalb wirklich sicher sein, um ihr dabei nicht auch noch zu helfen.

Und ohnehin gilt: Was immer Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste tun, der Kampf gegen rechtsextreme Einstellungen und Gefahren kann nur von einer wachsamen Zivilgesellschaft gewonnen werden.

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