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Beobachtung der AfD: Jetzt bloß keine Fehler machen
Beobachtung der AfD: Jetzt bloß keine Fehler machen
- Die gesamte AfD ist nun im Visier des Verfassungsschutzes, die Partei will dagegen klagen.
- Sollte der Nachrichtendienst vor Gericht gegen die AfD verlieren, wäre großer Schaden angerichtet, kommentiert Felix Huesmann.
- Denn das würde die Opfermythen der Partei nur noch weiter verstärken.
Berlin. Die AfD steht nun bundesweit unter Beobachtung. Wobei sie das eigentlich schon seit ihrer Gründung tut: Journalisten und Zivilgesellschaft haben die Partei seit 2013 im Blick, Medien-Recherchen deckten seitdem eine Vielzahl rechtsextremer Vorfälle und Skandale auf. Und auch die Verfassungsschutzbehörden beobachteten längst, was die AfD öffentlich treibt.
Diese Entscheidung ist richtig, am Rechtsextremismusgehalt der AfD gibt es wenig Zweifel. Doch der Schritt ist auch riskant. Die Partei hat das Bundesamt für Verfassungsschutz bereits vor der Einstufung als Verdachtsfall vor Gericht gezerrt. Die Einstufung konnte sie damit vorerst nicht verhindern, wohl aber, dass der Nachrichtendienst sich öffentlich dazu äußert.
Außerdem darf das Bundesamt zunächst keine Mandatsträger und Kandidaten der Partei ausspähen, die nicht ohnehin etwa als Mitglieder des aufgelösten rechtsextremen “Flügels” unter Beobachtung stehen.
Nun kündigt die AfD weitere juristische Schritte an, will bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Sollte der Verfassungsschutz diese Auseinandersetzung vor Gericht verlieren, der Schaden wäre maximal. Die AfD stünde auf einmal als Opfer übergriffiger Nachrichtendienste da – nicht nur bei ihren hartgesottenen Anhängern, die die Bundesrepublik ohnehin zur Diktatur verklären. In der Opferrolle fühlt die AfD sich am wohlsten. Der Verfassungsschutz sollte sich seiner Sache auch deshalb wirklich sicher sein, um ihr dabei nicht auch noch zu helfen.
Und ohnehin gilt: Was immer Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste tun, der Kampf gegen rechtsextreme Einstellungen und Gefahren kann nur von einer wachsamen Zivilgesellschaft gewonnen werden.