Nach Beleidigung im Bundestag: Altmaier will keine Anzeige stellen
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Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier.
© Quelle: imago images/Jürgen Heinrich
Berlin. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) will offenbar nicht juristisch dagegen vorgehen, dass er am Mittwoch am Rande einer Bundestagsdebatte beleidigt wurde. Er plane nicht, Strafanzeige zu stellen, hieß es aus dem Wirtschaftsministerium.
Altmaier war am Rande der Debatte zum Infektionsschutzgesetz von einer Besucherin bedrängt und gefilmt worden. Nachdem er in einen Aufzug gestiegen war, wurde er beleidigt. Dies ist auf einem YouTube-Video zu hören und sehen.
Auch weitere Parlamentarier, etwa der FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle, waren von Besuchern bedrängt worden. Der Ältestenrat des Bundestags befasst sich am Donnerstag mit den Vorfällen und dem Verdacht, die AfD habe die Besucher eingeladen. Die Frau hatte auf der Gästeliste eines AfD-Abgeordneten gestanden. Das hatte der entsprechende Parlamentarier dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) bestätigt.
SPD-Fraktion beantragt Aktuelle Stunde im Bundestag
Unterdessen haben die SPD-Fraktion und die Union für Freitag eine Aktuelle Stunde zu den Störaktionen von Corona-Leugnern im Bundestag beantragt. Der Parlamentarische Geschäftsführer Carsten Schneider sagte kurz vor einer Ältestenratssitzung zu dem Thema am Donnerstag, bei den Vorfällen in und um die Sitzung am Vortag im Bundestag habe die AfD “erneut ihre anti-demokratische Fratze gezeigt”.
Er betonte: “Corona-Leugner in den Reichstag zu schleusen, die Abgeordnete und Mitarbeiter bedrängen, erinnert an die dunkelsten Kapitel unserer Geschichte.”
Die Geschehnisse rund um die Abstimmungen über das Infektionsschutzgesetz werden derzeit von der Bundestagspolizei geprüft. Der Hausordnung zufolge erhalten Besuchergruppen “Zutritt nur in Begleitung eines Mitgliedes des Deutschen Bundestages beziehungsweise seines Beauftragten oder eines mit der Betreuung der Gruppe beauftragten Beschäftigten der Verwaltung des Deutschen Bundestages”.
Infektionsschutzgesetz verabschiedet – Proteste in Berlin
Die Polizei löste während der Abstimmung im Bundestag eine Demonstration mit Tausenden Gegnern der Corona-Auflagen in Berlin auf.
© Quelle: Reuters
“Geräte zur Aufzeichnung, Übermittlung, Übertragung oder Wiedergabe von Bild und Ton” dürften nur mit Einwilligung des Bundestagspräsidenten und nach den geltenden Regelungen benutzt werden. Zu privaten Zwecken aufgenommene Bild- und Tonaufnahmen dürften “nicht in einem Umfeld veröffentlicht werden, das rechtswidrige, gewaltverherrlichende, pornografische, rassistische oder antisemitische Inhalte aufweist”.
Wer gegen die Hausordnung verstößt, kann mit einem Hausverbot belegt werden. Wer ordnungswidrig handelt, “kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro” belegt werden. Jenen, die die “Tätigkeit eines Gesetzgebungsorgans” stören oder behindern, droht eine “Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr” oder eine Geldstrafe.
Der Unionsinnenpolitiker Mathias Middelberg (CDU) fordert indes, dass einzelne AfD-Abgeordnete zunächst keine Besucher mehr empfangen dürfen. “Wer Personen in den Bundestag einschleust, die nicht “besuchen”, sondern agitieren sollen, muss scharfe Konsequenzen spüren”, sagte er Donnerstag der “Neuen Osnabrücker Zeitung”. Den betreffenden Abgeordneten sollte der Empfang von Besuchern im Bundestag bis zum Ende der Wahlperiode verboten werden.
Hemmelgarn, Müller und Bystron verantwortlich
Inzwischen ist klar, dass es drei AfD-Abgeordnete waren, die die Störer in den Bundestag eingeladen hatten. Einem Sicherheitsbericht zufolge waren dies neben Udo Hemmelgarn, der sich bereits dazu bekannt hat, die Parlamentarier Petr Bystron und Hansjörg Müller. Über Hemmelgarn und Müller hatte auch das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) bereits berichtet.
Insgesamt kamen auf ihre Einladung demnach vier Besucher als Gäste in die Bundestagsgebäude, von denen einige auch in Büroräume eindrangen. Sie filmten trotz des Protestes der Beschäftigten das Demonstrationsgeschehen außerhalb des Gebäudes und übertrugen es per Livestream.
Da alle Bundestags-Besucher an diesem Tag mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum angemeldet werden mussten, sind sie klar den sie einladenden Abgeordneten zuzuordnen.
RND/dpa