Der Drohnenkrimi: Was macht die SPD?

Israelische Drohne vom Typ Heron: Der Bundestag hatte dem Kauf von fünf der Nachfolgemodelle Heron TP aus Israel vor zwei Jahren bereits zugestimmt, zunächst ohne Aufhängevorrichtung für Raketen.

Israelische Drohne vom Typ Heron: Der Bundestag hatte dem Kauf von fünf der Nachfolgemodelle Heron TP aus Israel vor zwei Jahren bereits zugestimmt, zunächst ohne Aufhängevorrichtung für Raketen.

Berlin/Kunduz. Vier Stunden kommen die Abgeordneten noch mal zusammen in einem großen Saal des Bundestags. Eigentlich geht der Blick hier auf die Spree. Aber die Rollläden sind heruntergelassen, als solle nichts die Konzentration stören. Das Thema, über das beraten wird, hat man hier schon häufiger diskutiert: die Beschaffung bewaffneter Drohnen für die Bundeswehr.

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Aus der Truppe gibt es den Wunsch bereits seit zehn Jahren. An diesem Tag ist es anders als in den zehn Jahren zuvor: Die vier Stunden werden in einer Entscheidung münden – es wäre, zumindest im Bundestag, das Ende einer der kontroversesten Debatten über ein Rüstungsprojekt.

Beschleunigt hat sich die Angelegenheit im vergangenen Dezember.

Annegret Kramp-Karrenbauer ist da seit ein paar Monaten Verteidigungsministerin und erstmals auf Truppenbesuch in Afghanistan. Sie lässt sich nach Kundus fliegen, in eine der gefährlichsten Gegenden des Landes. Wie zusammengekauert liegt hier ein Bundeswehrcamp in einer Hochebene.

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Der Vorstoß der Ministerin

Hinter hohen Außenmauern winden sich enge Gänge zwischen Wohncontainern, Betonunterständen und Sandsackwällen hindurch.

Ein paar Monate zuvor ist das Camp angegriffen worden. Acht Raketenabschüsse zählt die Bundeswehr, vier davon treffen das Lager.

Die Ministerin stellt sich vor eine Wand mit olivgrünem Tarnnetzüberwurf und sagt: “Wir müssen uns ernsthaft fragen, ob wir mit Blick auf das Leben der Soldaten, das hier eingesetzt wird, es wirklich unterlassen, das, was wir an Möglichkeiten haben, auch wirklich einzusetzen.” Es ist ein umständlicher Satz, aber sie wird konkreter.

Die Stellung der Angreifer in einiger Entfernung sei schon beim Aufbau per Drohne identifiziert worden. Aber die Soldaten hätten keine Möglichkeit gehabt zu reagieren. Sie hätten warten müssen, über Stunden und in Unsicherheit, bis ein US-Kampfflieger vor Ort gewesen sei. Also spreche “vieles für die Bewaffnung der Drohne”.

Das Thema steht wieder auf der Tagesordnung.

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Die Ministerin formuliert abwägend, aber sie scheint entschlossen. Sie wird die Debatte in den folgenden Monaten forcieren.

Kranich oder Raubtier

Drohnen hat die Bundeswehr schon seit den 80er-Jahren. Es gibt sie in den Modellen Luna, Mikado, KZO und Aladin. Die kleinste, die Black Hornet (Schwarze Hornisse), wiegt gerade mal 18 Gramm und schafft Halbstundeneinsätze. Die größte, die Heron I (Kranich), mit einer Länge von acht Metern und 16 Metern Flügelspannweite kann bis zu 27 Stunden in der Luft bleiben. Sie alle können nur überwachen, nicht schießen.

Der Bundestag hat dem Kauf von fünf der Nachfolgemodelle Heron TP aus Israel vor zwei Jahren bereits zugestimmt, zunächst ohne Aufhängevorrichtung für Raketen. Das US-Konkurrenzmodell mit dem deutlich aggressiveren Namen Predator (Raubtier) war im Vergabeverfahren ausgeschieden. Gemeinsam mit Frankreich, Italien und Spanien wird zudem an einer Eurodrohne gearbeitet.

Eingesetzt werden bewaffnete Drohnen bereits in vielen Ländern, unter anderem in den USA, Frankreich und Großbritannien.

Es gibt einen Vorstoß des Bundeswehrverbands aus dem Jahr 2010 und einen des damaligen Verteidigungsministers Thomas de Maizière im Jahr 2012. Der kämpft wegen anderer Themen bald ums politische Überleben.

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“Es besteht die akute Gefahr eines neuen gefährlichen Rüstungswettlaufs”, erklärt der damalige abrüstungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Rolf Mützenich, 2013. Er warnt vor einem “Trend zu einer Automatisierung und ‘Verselbstständigung’ derartiger Systeme”.

Mützenich fordert, vor einer Entscheidung müsse es “eine ausführliche gesellschaftliche Debatte” geben. Im schwarz-roten Koalitionsvertrag wird das Thema vorsichtig angetippt, es gibt eine Anhörung im Bundestag. Weiter passiert nichts.

Das Negativszenario

Auch die neue Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen ist mit anderem beschäftigt: mit der Umorganisation der Bundeswehr, mit rechtsextremen Soldaten, mit Misstrauen ihrer Generale.

Im neuen Koalitionsvertrag von 2018 wird man konkreter: “Über die Beschaffung von Bewaffnung wird der Deutsche Bundestag nach ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung gesondert entscheiden.” Von der Leyen aber muss den Einsatz teurer Berater rechtfertigen.

Und Drohnen gelten nicht als Gewinnerthema – im Gegenteil. Sie wecken Ängste, vor Grenzüberschreitungen, vor gezieltem und – im nächsten Schritt – vor automatisiertem Töten. Unter anderem die USA haben Drohnen wiederholt dazu eingesetzt, tatsächliche oder vermeintliche Gegner auszuschalten. Vor ein paar Jahren trifft es einen deutschen Terrorverdächtigen in Pakistan.

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Anfang 2020 töten US-Drohnen einen iranischen General auf dem irakischen Flughafen Bagdad. Für keinen dieser Einsätze gibt es ein internationales Mandat.

Im Sommer 2019 wechselt von der Leyen überraschend an die Spitze der EU-Kommission nach Brüssel. Ihre Nachfolgerin zieht das Tempo an.

Im Mai versammeln sich im Ministerium in Berlin ein Kampfflugzeug-Pilot, ein Moraltheologe, der Wehrbeauftragte des Bundestags, ein Militärbischof, einige Völkerrechtler, ein Vertreter der Friedensbewegung und Abgeordnete der Bundestagsfraktionen zur Diskussion. Vor dem Ministeriumszaun demonstrieren einige Menschen gegen “Drohnenkrieg”.

Panzerhaubitze versus Drohne

Drinnen sagt Staatssekretär Peter Tauber, man könne Vertrauen haben, dass die Bundeswehr bewaffnete Drohnen korrekt anwende: Der “Joystickkiller”, der aus der Ferne Hinrichtungen steuere, sei “eine falsche Assoziation”.

Generalinspekteur Eberhard Zorn springt ihm bei. Die Fernsteuerung der Drohne sei kein Argument gegen diese Waffe: Schließlich schieße man auch mit anderen Waffen weit – mehrere Dutzend Kilometer etwa mit Panzerhaubitzen. “Der Artillerist kann die Wirkung seines Geschützes nicht sehen, nicht einmal auf dem Bildschirm.”

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Obwohl es in der Bundeswehr nicht besonders viele Kampfflugzeug-Pilotinnen gibt, spricht Zorn von Pilotinnen, die durch Drohnen auch vor gefährlichen Einsätzen bewahrt würden.

Von den Abgeordneten stellen sich nur die von Grünen und Linken gegen die Bewaffnung. Linken-Politiker Tobias Pflüger warnt vor “anderen Formen der Kriegsführung”. Katja Keul von den Grünen befindet, die Bundeswehr sei auf bewaffnete Drohnen nicht angewiesen.

“Es gibt nie genug Schutz”

Vom Hamburger Institut für Theologie und Frieden, einer Einrichtung der katholischen Militärseelsorge, ist der Moraltheologe Bernhard Koch angereist. Auch er stemmt sich gegen die Drohnen: “Es gibt nie genug Schutz”, sagt er. “An irgendeiner Stelle muss mal Schluss sein.”

Der evangelische Militärbischof Sigurd Immanuel Rink mahnt, man müsse “sorgfältig nachdenken”.

Die Debatte wird im Internet übertragen, ein paar Hundert Beteiligte werden gezählt.

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In den Wochen darauf veranstaltet das Ministerium Diskussionen an der Universität Regensburg und der Bundeswehr-Universität München. Zweimal trifft sich Tauber mit Bundestagsabgeordneten.

Das Ministerium spricht von einem “breit angelegten gesellschaftlichen Dialog”. Im Juli sieht es den Auftrag des Koalitionsvertrags erfüllt.

Es konzipiert bereits Lehrgänge zur Steuerung von Drohnenwaffen.

Die Forderungen der SPD

Die Fachpolitiker der SPD-Fraktion, in der Mützenich mittlerweile zum Vorsitzenden aufgerückt ist, beteuern, es sei noch nichts entschieden. Vizefraktionschefin Gabriela Heinrich und der neue abrüstungspolitische Sprecher, Karl-Heinz Brunner, verkünden Bedingungen.

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Ein “strikter Forderungskatalog” sei dies, erklären sie. Sie verlangen ein Nein zu automatisierten Drohnen und ein Bundestagsmandat als Voraussetzung für den Einsatz bewaffneter Drohnen. Gesteuert werden dürften die neuen Waffen aus dem jeweiligen Einsatzgebiet – nicht aus einer Schaltzentrale aus Deutschland.

Für die Drohnenpiloten müsse es psychologische Betreuung geben. Und das Ministerium müsse ein “verbindliches Einsatzkonzept” vorlegen.

Das Haus von Kramp-Karrenbauer antwortet mit einer 15-Punkte-Liste. Steuerung im Einsatzgebiet, Parlamentsvorbehalt und psychologische Betreuung der Piloten sind dort unter anderem festgehalten, genauso wie der zwingende Beratungsbedarf vor dem Abfeuern der Waffe. Statt von Waffen spricht das Ministerium schon mal von “Wirkmitteln”.

Für den Einsatz der “Unmanned Aircraft Systems (UAS)” legt das Ministerium fest: Zulässig seien diese “im bewaffneten Konflikt nur zur Bekämpfung legitimer militärischer Ziele im Sinne des humanitären Völkerrechts” – und außerdem außerhalb bewaffneter Konflikte “gegen Personen grundsätzlich nur zur Abwehr einer drohenden Gefahr für Leib und Leben”.

Es betont erneut: Bewaffnete Drohnen erhöhten die Sicherheit und Reaktionsfähigkeit der Bundeswehr. Und weil sie eine Lage länger beobachten könnten als schnell einfliegende Kampfflieger können sie auch zivile Opfer besser vermeiden.

SPD-Fraktionschef Mützenich hüllt sich in Schweigen. Er hat wenige Monate zuvor bei einem anderen Rüstungsthema dazwischengegrätscht. Bei der Beschaffung neuer Kampfflugzeuge legte er sein Veto ein, weil der Transport von Atombomben vorgesehen ist, um Nato-Bedingungen zu erfüllen.

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Der Bundestag als Argument

Die SPD setzt noch eine Anhörung im Verteidigungsausschuss an.

Vier Völkerrechtler treten dort auf, zwei sind für, zwei gegen die Drohnen. “Es gibt keine neuen Argumente”, beginnt Carlo Masala von der Münchner Bundeswehr-Universität seinen Vortrag. Er betont den Unterschied zu den USA, Großbritannien und Frankreich. Dort könne die Regierung die Drohnen losschicken.

In Deutschland setze das Parlament die Grenzen. Auch der Potsdamer Völkerrechtler Andreas Zimmermann sagt, der Bundestag könne das Mandat für jeden Drohneneinsatz sehr eng fassen.

Der Vorsitzende des Bundeswehrverbands, André Wüstner, zeigt sich leicht genervt: Die Soldaten seien “erstaunt und enttäuscht”, dass viele erst jetzt entdeckten, dass das Bedienen von Waffen eine ethische Dimension habe. Er spricht nicht von einer bewaffneten, sondern von einer “Schutzdrohne”.

Auf der anderen Seite bezweifelt Andreas Schüller vom European Center for Constitutional and Human Rights genau die Eingrenzbarkeit. Christian Marxen vom Heidelberger Max-Planck-Institut sagt: “Es steht zu befürchten, dass problematische Einsätze häufiger werden.”

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Und was macht die SPD? Das Ministerium müsse jetzt eine Entschlussvorlage vorlegen, sagt Verteidigungspolitikerin Siemtje Möller dem RND. “Dem werden wir uns wohlwollend nähern.” Auf keinen Fall solle das Thema in den Wahlkampf gezogen werden.

SPD-Abrüstungsexperte Brunner ergänzt: “Wenn unsere Kriterien erfüllt werden, werden wir nicht Nein sagen.”

Und SPD-Verteidigungspolitiker Fritz Felgentreu sagt am Montagabend in der “Tagesschau”: Die SPD sei offen für eine Bewaffnung von Drohnen zum Schutz eigener Soldaten. Das sei das Ergebnis eines Diskussionsprozesses.

Dass die Drohnen dann in Afghanistan und Mali eingesetzt werden, in den Gebieten, mit denen das Ministerium seine Argumentation untermauert, sieht der SPD-Politiker Brunner noch nicht. In beiden Ländern müsste dafür das Mandat neu gefasst werden, sagt er dem RND. “Es ist nicht absehbar, dass es dazu kommt.”

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