Beherbergungsverbot: Das sind die Regeln in den Bundesländern

So soll der rasante Anstieg an Neuinfektionen gebremst werden und eine Überlastung des Gesundheitssystems vermieden werden.

Berlin. Die umstrittenen Beherbergungsverbote in der Corona-Krise werden zum Fall für das Bundesverfassungsgericht. Kläger aus Tübingen hätten einen Eilantrag gegen die in Schleswig-Holstein geltenden Vorschriften eingereicht, sagte ein Gerichtssprecher in Karlsruhe. Wie schnell die Verfassungsrichter darüber entscheiden werden, war zunächst nicht absehbar.

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Beherbergungsverbote gibt es seit diesem Dienstag nicht mehr. Die Verwaltungsgerichte haben dazu unterschiedlich geurteilt. In Baden-Württemberg und Niedersachsen zum Beispiel wurden die Verbote in Eilverfahren gekippt. In anderen Bundesländern halten die Landesregierungen von sich aus nicht mehr daran fest.

Die Entscheidungen der einzelnen Bundesländer im Überblick.

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Beherbergungsverbot in Baden-Württemberg aufgehoben

Nach dem Eilantrag von Urlaubern aus NRW hat der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg mit Beschluss vom Donnerstag das Beherbergungsverbot in dem Bundesland gekippt. Dieses galt bislang für Gäste aus deutschen Regionen, in denen 50 neue Corona-Fälle pro 100.000 Einwohner binnen 7 Tagen registriert wurden.

Die Antragsteller hatten für die Zeit vom 16. Oktober 2020 bis zum 23. Oktober 2020 einen Urlaub im Kreis Ravensburg gebucht. Am 10. Oktober 2020 wurde laut Gericht im Kreis Recklinghausen, in dem die Antragsteller wohnen, der Wert von 50 überschritten. Die Urlauber aus NRW argumentierten gegenüber dem Gericht unter anderem, die Vorlage eines negativen Corona-Tests diskriminiere Gäste aus Regionen mit schlechten Testkapazitäten und Familien.

Das Gericht sah den Einschnitt in das Grundrecht auf Freizügigkeit als unverhältnismäßig an. Das Land habe auch nicht darlegen können, dass Hotels und Pensionen „Treiber“ des Infektionsgeschehens seien, so dass drastische Maßnahmen nötig seien. Es sei den Antragstellern auch nicht zumutbar, bis zu 48 Stunden vor Ankunft genommene negative Corona-Tests vorzulegen. Man könne nicht gewährleisten, dass Reisende in so kurzer Zeit einen Corona-Test erlangen könnten (Az. 1S3 3156/20).

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) wollte das Verbot eigentlich nur lockern. Er sagte im Stuttgarter Landtag, man werde grundsätzlich daran festhalten - mit einer Ausnahme. Für Geschäftsreisen solle es aufgehoben werden. Diese Ausnahmeregelung sollte bis zum 8. November gelten. Das Gericht kam Kretschmann zuvor.

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Söder: Beherbergungsverbot für Urlauber wird fallen
15.10.2020, Bayern, M��nchen: Markus S��der (CSU), Parteivorsitzender und Ministerpr��sident von Bayern, spricht nach einer Kabinettssitzung zur weiteren Entwicklung in der Corona-Pandemie auf einer Pressekonferenz. Hinter ihm ist auf einem Monitor eine Karte zu sehen, auf der die aktuelle Entwicklung der Corona-Fallzahlen in Europa dargestellt wird. In der Sitzung hat der Ministerrat ��ber die Beschl��sse der Ministerpr��sidentenkonferenz am Mittwoch beraten. Foto: Matthias Balk/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

„Es geht um die Wurst“: Die Kritik an den Bund-Länder-Beschlüssen im Anti-Corona-Kampf reißt nicht ab. Bei einem großen Streitpunkt gibt es eine Annäherung.

Beherbergungsverbot in Bayern aufgehoben

Das umstrittene Beherbergungsverbot für Reisende aus Corona-Hotspots läuft in Bayern am Freitag (16. Oktober) aus. Die Staatsregierung verzichte auf eine Verlängerung der Vorschrift, “wir belassen es dabei”, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) der Deutschen Presse-Agentur in München. Damit endet das Beherbergungsverbot mit Ablauf des Freitags. Zur Begründung sagte Herrmann, dass man darauf setze, dass die Länder die Beschlüsse der Bund-Länder-Vereinbarung aus dieser Woche umsetzten.

Herrmann betonte, dass das Beherbergungsverbot aber weiter im “Instrumentenkasten” für den Kampf gegen die Pandemie enthalten bleibe. Sollte es notwendig werden, könne es somit wieder angewendet werden. Dies sei derzeit aber auch weniger relevant, weil die Ferien in vielen besonders von der Pandemie betroffenen Regionen bereits wieder vorbei seien.

Beherbergungsverbot für Reisende aus Risikogebieten
ARCHIV - 05.01.2018, Berlin: Passagiere gehen mit ihren Koffern auf dem Flughafen Tegel durch die Ankunftshalle im Flughafengeb��ude. 

Wohin geht's in den Herbstferien? Die Antwort wird f��r manche Menschen immer schwieriger. Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa - ACHTUNG: Dieses Foto hat dpa bereits im Bildfunk gesendet - Honorarfrei nur f��r Bezieher des Dienstes dpa-Nachrichten f��r Kinder +++ dpa-Nachrichten f��r Kinder +++

In den meisten Bundesländern dürfen Menschen aus Risikogebieten nicht mehr ohne einen negativen Coronavirus-Test übernachten.

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Kein Beherbergungsverbot in Berlin

Für die Einreise gibt es bisher keine Beschränkungen. Der Senat hat noch kein Beherbergungsverbot beschlossen.

Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller hält ein Beherbergungsverbot für Reisende aus Corona-Risikogebieten auch in der Hauptstadt für denkbar – doch nicht schon jetzt. „Es ist sehr schwer nachzuvollziehen und zu kontrollieren, das muss man auch sagen. Es gibt ja auch Menschen, die privat irgendwo unterkommen. Wie geht man mit der Situation um?“, sagte Müller.

„Insofern sagen wir, nachdem wir gerade neue Maßnahmen beschlossen haben für Berlin, die teilweise über Maßnahmen auf der Bundesebene hinausgehen, wir wollen das jetzt beobachten und dann gegebenenfalls darauf reagieren, auch mit so einem Beherbergungsverbot. Aber noch haben wir uns darauf nicht verständigt.“

Beherbergungsverbot in Brandenburg aufgehoben

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das Beherbergungsverbot in Brandenburg für Gäste aus Corona-Hotspots vorläufig gestoppt. Das Gericht habe zwei Eilanträgen stattgegeben, teilte es am Freitagabend mit.

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Kein Beherbergungsverbot in Bremen

In Bremen gibt es nach wie vor kein Einreiseverbot und keine Quarantänepflicht oder ein Beherbergungsverbot für Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten.

Das Bundesland bleibt trotz der Verständigung der Länder bei seiner skeptischen Haltung gegenüber Reiseeinschränkungen für innerdeutsche Corona-Risikogebiete. Dies habe er in der Schaltkonferenz auch in einer Protokollnotiz deutlich gemacht, sagte Senatssprecher Christian Dohle.

Kein Beherbergungsverbot in Hamburg

Es gibt kein Einreiseverbot für Menschen aus inländischen Risikogebieten. Übernachtungsgäste müssen schriftlich bestätigen, dass sie sich in den vorangegangenen 14 Tagen nicht in einem solchen aufgehalten haben. Falls doch, können sie mit einem negativen Testergebnis übernachten, das nicht älter als 48 Stunden sein darf.

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Das Beherbergungsverbot, das die Länder bereits im Juli nach dem Ausbruch in Gütersloh für Menschen aus deutschen Risikokommunen beschlossen hatten, gilt somit auch in Hamburg weiter. Das bedeutet, dass Personen aus diesen Gebieten in Hamburger Beherbergungsbetrieben nur untergebracht werden dürfen, wenn sie einen negativen Corona-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.

Der Hamburger Senat sieht nach den Beratungen der Staatskanzleichefs der Länder für die Hansestadt keine neuen Corona-Einschränkungen im innerdeutschen Reiseverkehr. Die bestehenden Hotspot-Regeln aus dem Sommer seien bei der Telefonkonferenz lediglich bekräftigt worden.

Beherbergungsverbot in Hessen aufgehoben

Auch Hessen schafft das Beherbergungsverbot ab, wie Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Montag, 19. Oktober, in Wiesbaden mitteilte.

Bislang galt in Hessen noch die Bestimmung, dass Hotels und Pensionen Gäste aus Regionen mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen nur gegen Vorlage eines maximal 48 Stunden alten negativen Corona-Tests aufnehmen dürfen.

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Beherbergungsverbot in Mecklenburg-Vorpommern gekippt

Auch in Mecklenburg-Vorpommern sind die bislang geltenden Beherbergungsbeschränkungen für Urlaubsgäste aus Corona-Risikogebieten gerichtlich gekippt worden. Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald gab am Dienstag den Eilanträgen von zwei Hotelbetrieben statt, die gegen die geforderten Corona-Negativtests geklagt hatten. Die Landesregierung habe keinen sachlichen Grund darlegen können, weshalb Urlaubsgäste aus Risikogebieten anders zu behandeln seien als etwa Schüler, Studenten oder Berufspendler, teilte das Gericht zur Begründung mit.

Zuvor hatten sich Landesregierung und Tourismusbranche darauf geeinigt, dass für Urlaub im Nordosten ein aktueller negativer Corona-Test ausreicht. Die bislang zusätzlich geforderte Quarantäne von mindestens fünf Tagen und ein folgender zweiter Test sollten entfallen.

Tagestouristen aus Risikogebieten dürfen Mecklenburg-Vorpommern jedoch weiterhin nicht besuchen.

Beherbergungsverbot in Niedersachsen aufgehoben

Die Einreise innerhalb Deutschlands ist nicht beschränkt. Tagestourismus ist möglich. Es gelten keine Quarantänevorgaben für deutsche Risikogebiete. Ein Beherbergungsverbot wurde am Donnerstag vom niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in einem Eilverfahren für rechtswidrig erklärt. Zuvor war eine Beherbergung zum Beispiel nur mit einem höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test möglich.

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Kein Beherbergungsverbot in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen wird das umstrittene Beherbergungsverbot für Reisende aus Corona-Risikogebieten auch weiterhin nicht umsetzen. Das kündigte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Dienstag in Düsseldorf an. Solche Verbote machten nach seinem Wissen „keinen Sinn, weil sie nicht dazu beitragen, die Ansteckungsketten zu verlangsamen“.

Kein Beherbergungsverbot in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz setzt das geplante Beherbergungsverbot für Menschen aus Corona-Krisengebieten nicht in Kraft. Das kündigte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am Montag in Mainz an. „Die Rückmeldungen aus den Kommunen waren verheerend.“ Auch bundesweit sei die Diskussion über den Sinn dieses Verbots „extrem virulent“. „Deshalb setzen wir es jetzt nicht direkt in Kraft.“

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Beherbergungsverbot im Saarland aufgehoben

Von diesem Freitag an entfällt für Reisende aus innerdeutschen Hotspots im Saarland die Pflicht, bei der Übernachtung einen negativen Corona-Test vorzulegen. Das teilte Regierungssprecher Alexander Zeyer am Donnerstag mit. Die Landesregierung appelliere allerdings trotzdem an die Bürger, von nicht notwendigen Reisen abzusehen.

“Das Beherbergungsverbot ist überholt, da es aus jetziger Sicht nicht mehr dazu beiträgt, das Infektionsgeschehen positiv zu beeinflussen”, begründete Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) die Entscheidung. “Das Risiko einer Ansteckung bei einer Übernachtung in einem Hotel unter Einhaltung der Hygienekonzepte stellt sich deutlich geringer dar als in anderen Bereichen.”

Zudem würden so Testkapazitäten an der falschen Stelle belastet. “Es ist auch eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Denn mittlerweile sind im Gegensatz zum Sommer, als es nur wenige Hotspots innerhalb Deutschlands gab, Millionen Bürger davon betroffen.”

Im Saarland gab es schon seit Ende Juni ein Beherbergungsverbot für Reisende aus Corona-Risikogebieten.

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Beherbergungsverbot in Sachsen aufgehoben

Sachsen hebt das Beherbergungsverbot für Menschen aus Corona-Risikogebieten auf. Das kündigte die Regierung am Donnerstag nach einem Gespräch mit Landräten und Bürgermeistern aus dem Freistaat an. Die Regelung soll ab Samstag (17.10.2020) gelten.

Beherbergungsverbot in Sachsen-Anhalt aufgehben

Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg hat das Beherbergungsverbot in Sachsen-Anhalt für Gäste aus Corona-Risikogebieten gestoppt. Der 3. Senat setzte die Regelung des Landes vorläufig außer Vollzug, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Damit war der Eilantrag eines Vermieters von Ferienwohnungen erfolgreich.

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Beherbergungsverbot in Schleswig-Holstein außer Vollzug gesetzt

Schleswig-Holsteins Oberverwaltungsgericht hat das Beherbergungsverbot für Touristen aus Corona-Hotspots gekippt. Das Gericht in Schleswig stufte die Regelung am Freitag als rechtswidrig ein. Es erklärte die Regelung in einem Eilverfahren für außer Vollzug gesetzt, bis eine Entscheidung in der Hauptsache getroffen ist.

Bislang galt für Einreisende aus inländischen Hotspot ein touristisches Beherbergungsverbot. Wer als Tourist in den Norden kommen wollte, musste bei Ankunft in einem Hotel oder einer Ferienwohnung einen maximal 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorlegen. Ausgenommen davon waren Familienbesuche und Pendelverkehre zu beruflichen Zwecken.

Kein Beherbergungsverbot in Thüringen

Es gibt keine Einreisebeschränkungen oder ein Beherbergungsverbot für Menschen aus deutschen Risikogebieten.

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Damit schließt sich Thüringen einem Beherbergungsverbot für Urlauber aus inländischen Corona-Risikogebieten nach Angaben der Landesregierung nicht an. Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) sagte, er habe den Eindruck, dass die Bundesländer in dieser Frage unterschiedliche Positionen hätten und noch nicht dicht beieinander lägen.

Thüringen vertrete die Position, dass nach dem Infektionsschutzgesetz die Verantwortung zunächst bei den regionalen Gesundheitsämtern liege, sagte Ramelow. Diese ordneten Quarantäne für infizierte Menschen oder Menschen mit Corona-Verdacht an. Sie dürften die Region, in der es einen Infektions-Hotspot gebe, nicht verlassen. Warum jedoch alle Menschen aus einer solchen Region nicht beherbergt werden sollten, sei ihm unverständlich, sagte Ramelow.

Thüringen war bereits im Juni nach hohen Infektionszahlen in der Fleischindustrie bei Beschränkungen für die Hotellerie aus dem Reigen der Bundesländer ausgeschert.

RND/dpa/ar

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