Umstrittene Maßnahme: Gericht kippt Beherbergungsverbot in Baden-Württemberg

Ein Hotel (Symbolfoto).

Ein Hotel (Symbolfoto).

Mannheim. Der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom Donnerstag einem Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot in dem Bundesland stattgegeben. Dieses galt bislang für Gäste aus deutschen Regionen, in denen 50 neue Corona-Fälle pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen registriert wurden.

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Der Antragsteller kommt aus Nordrhein-Westfalen und hatte einen Urlaub im Kreis Ravensburg gebucht.

Gericht sieht Beherbergungsverbot als unverhältnismäßig an

Das Beherbergungsverbot ist in Baden-Württemberg damit vorläufig mit sofortiger Wirkung außer Vollzug gesetzt, wie das Gericht am Donnerstag in Mannheim mitteilte. Es können aber noch Rechtsmittel eingelegt werden.

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Das Gericht sah den Einschnitt in das Grundrecht auf Freizügigkeit als unverhältnismäßig an. Das Land habe auch nicht darlegen können, dass Hotels und Pensionen „Treiber“ des Infektionsgeschehens seien, so dass drastische Maßnahmen nötig seien. Es sei den Antragstellern auch nicht zumutbar, bis zu 48 Stunden vor Ankunft genommene negative Corona-Tests vorzulegen. Man könne nicht gewährleisten, dass Reisende in so kurzer Zeit einen Corona-Test erlangen könnten (Az. 1S3 3156/20).

Bund und Länder wollen Beherbergungsverbot nach Herbstferien neu diskutieren

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte zuvor angekündigt, das Beherbergungsverbot etwas lockern zu wollen. Er sagte am Donnerstag in Stuttgarter Landtag, man werde für touristische Reisen daran festhalten, für Geschäftsreisen solle es aber aufgehoben werden. Ihm kam nun der Verwaltungsgerichtshof zuvor. Das Gericht hob die Regelung komplett auf.

Bei ihrem Treffen mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch in Berlin konnte sich die Runde der Regierungschefs auf keinen einheitlichen Kurs beim Thema Beherbergungsverbot einigen. Die Teilnehmenden beschlossen, es nach den Herbstferien erneut zu diskutieren. Bund und Länder hatten sich aber unter anderem auf eine Ausweitung der Maskenpflicht, eine Begrenzung der Gästezahl bei privaten Feiern, Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum und eine Sperrstunde für die Gastronomie verständigt.

RND/dpa

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