Bayerns Innenminister gegen Corona-Pflichttest unter körperlichem Zwang
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Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) zur Corona-Testpflicht: "Eine Testung mittels körperlichen Zwangs dürfte nach unserer Auffassung nicht verhältnismäßig sein."
© Quelle: Lino Mirgeler/dpa
Berlin. Rätselraten um die Durchsetzung des Corona-Pflichttests: Vier Tage nach der Ankündigung von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), dass künftig alle Reiserückkehrer aus Risikogebieten getestet werden müssen, ist noch immer nicht klar, wie das gegen den Willen von Test-Verweigerern geschehen soll. Indes ist eine Debatte entbrannt, ob ein medizinischer Test erzwungen werden kann.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) schließt aus, dass die Tests unter Anwendung körperlicher Gewalt stattfinden könnten. “Die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen ist hier in jedem Fall zu beachten”, sagte Herrmann dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
“Eine Testung mittels körperlichen Zwangs dürfte nach unserer Auffassung nicht verhältnismäßig sein und kommt daher für uns grundsätzlich nicht in Frage”, so Hermann weiter. “Welche weiteren Maßnahmen gegebenenfalls in Betracht kommen, kann erst nach Vorliegen der Anordnung des Bundesministeriums für Gesundheit entschieden werden”, fügte der bayerische Innenminister hinzu.
Herrmann reagiert damit auf eine Äußerung des Vize-Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jörg Radek. Der Polizeigewerkschafter hatte dem RND am Donnerstag gesagt: “Wenn die Verwaltungsanordnung zur Corona-Testpflicht durch Zwang durchgesetzt werden soll, ist das Aufgabe der Polizei. Wir müssen letztlich Recht durchsetzen und am Ende auch mit Zwang.”
Kurz erklärt: Corona-Tests für Reiserückkehrer
Die Bundesregierung hat eine Testpflicht für Reisende angekündigt, die aus Corona-Risikogebieten nach Deutschland zurückkehren.
© Quelle: RND
Das Bundesinnenministerium bestätigte am Donnerstag, dass die Bundespolizei die Maßnahmen der zuständigen Gesundheitsbehörden unterstützen werde. “Die Maßnahmen sollen so praktikabel wie möglich erfolgen”, teilte eine Sprecherin dem RND mit.
“Eine Durchsetzung der Testpflicht mit der Anwendung unmittelbaren Zwangs durch die Bundespolizei erscheint nicht praktikabel”, sagte sie weiter.