„Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren“

Kindesmissbrauch: Bayern fordert Strafen bei Fahrlässigkeit und Untätigkeit

02.02.2022, Bayern, München: Georg Eisenreich (CSU), bayerischer Justizminister, spricht bei der Plenarsitzung im Bayerischen Landtag. Ermöglichen Leiter in Kirchen, Schulen und Vereinen nach Fällen von Kindesmissbrauch weitere Taten, weil sie untätig bleiben, sollen ihnen nach dem Willen des bayerischen Justizministers künftig Strafen drohen.

02.02.2022, Bayern, München: Georg Eisenreich (CSU), bayerischer Justizminister, spricht bei der Plenarsitzung im Bayerischen Landtag. Ermöglichen Leiter in Kirchen, Schulen und Vereinen nach Fällen von Kindesmissbrauch weitere Taten, weil sie untätig bleiben, sollen ihnen nach dem Willen des bayerischen Justizministers künftig Strafen drohen.

Schwangau. Ermöglichen Leiter in Kirchen, Schulen und Vereinen nach Fällen von Kindesmissbrauch weitere Taten, weil sie untätig bleiben, sollen ihnen nach dem Willen des Vorsitzenden der Justizministerkonferenz künftig Strafen drohen. „Für diese Fälle schlagen wir eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor“, sagte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich am Mittwoch vor der Frühjahrskonferenz mit seinen Kollegen aus Bund und Ländern in Schwangau im Allgäu. „Es geht hier um den Schutz unserer Kinder.“

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Bayerns Vorschlag beziehe sich auf „Fälle schweren Versagens“ von Aufsichtspersonen, betonte der CSU-Politiker. Strafrechtliche Folgen sollen demnach drohen, wenn Leiter auf fahrlässige Art und Weise handeln oder untätig bleiben - und weiterer Missbrauch „durch pflichtgemäßes Verhalten verhindert oder zumindest erschwert worden wäre“. Als Negativ-Beispiel nannte das bayerische Justizministerium Geistliche, die in der katholischen Kirche auch nach Bekanntwerden von Missbrauchsfällen weiter in der Seelsorge tätig sein durften.

Kindesmissbrauch im Raum Köln: Ermittlungen in mehr als 70 Fällen
30.05.2022, Nordrhein-Westfalen, Köln: Joachim Roth, Oberstaatsanwalt, und Ulrich Bremer (r), Oberstaatsanwalt, sprechen auf einer Pressekonferenz. Staatsanwaltschaft und Polizei haben über Ermittlungen gegen mehr als 70 Tatverdächtige wegen sexuellen Missbrauchs an Babys und Kleinkindern informiert. Foto: Oliver Berg/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Haupttatverdächtig ist ein verheirateter 44-jähriger aus Wermelskirchen. Ermittlungen gegen weitere 72 Tatverdächtige in 14 Bundesländern wurden aufgenommen.

Bisher könnten Aufsichtspersonen strafrechtlich nur belangt werden, wenn sie mit Vorsatz - also absichtlich - Kindesmissbrauch fördern, sagte Eisenreich. Das sei aber nur schwer nachweisbar. „Diese Schutzlücke muss der Bundesgesetzgeber aus meiner Sicht schließen.“

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Einen entsprechenden Antrag will Eisenreich bei der Justizministerkonferenz gemeinsam mit seiner baden-württembergischen Kollegin Marion Gentges (CDU) einbringen. „Das Versagen von Aufsichtspflichtigen ist struktureller Bestandteil des sexuellen Missbrauchs“, sagte Gentges. „So müssen wir es auch behandeln.“

Auch der Justizminister von Nordrhein-Westfalen, Peter Biesenbach, signalisierte Unterstützung. „Wenn unter den Augen dieser Personen weitere Missbrauchstaten stattfinden, weil sie fahrlässig nichts tun und das pflichtgemäße Handeln die Tat verhindert hätte, müssen sie strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden“, sagte der CDU-Politiker dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Donnerstagausgabe).

Neben dem Antrag zum Thema Kindesmissbrauch soll es bei der Konferenz am Mittwoch und Donnerstag unter anderem um den Umgang mit Hassbeiträgen in sozialen Netzwerken, die Verfolgung von Menschenhandel und den Kampf gegen Antisemitismus gehen. Ihre Beschlüsse wollen die Justizministerinnen und Justizminister am Donnerstag (13.30 Uhr) bei einer Pressekonferenz vorstellen.

RND/dpa

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