Rechtsextreme Chatgruppe: Disziplinarverfahren gegen 17 Polizisten

Wegen einer Chatgruppe müssen sich 17 Polizisten aus Baden-Württemberg verantworten.

Wegen einer Chatgruppe müssen sich 17 Polizisten aus Baden-Württemberg verantworten.

Göppingen. Wegen rechtsextremer Bilder und Kennzeichen in einer Chatgruppe sind gegen 17 baden-württembergische Polizisten Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Auf einem sichergestellten Mobiltelefon seien die Ermittler auf die Chatgruppe gestoßen, in der auch Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen geteilt worden sein sollen, teilte das Polizeipräsidium Einsatz in Göppingen am Montag mit.

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Zehn beteiligte Beamte seien Angehörige der Bereitschaftspolizei in Bruchsal, die anderen sieben arbeiteten inzwischen bei den Polizeipräsidien in Karlsruhe, Mannheim und Pforzheim.

Rechtsextremismus: Razzia bei der Polizei NRW
16.09.2020, Nordrhein-Westfalen, D��sseldorf: Herbert Reul (CDU), Innenminister von Nordrhein-Westfalen, spricht w��hrend einer Pressekonferenz zu den aufgedeckten rechtsextremen Chat-Gruppen in Nordrhein-Westfalen mit Beteiligung von Polizistinnen und Polizisten aus Nordrhein-Westfalen. Bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen werden 29 Beamte verd��chtigt, an mindestens f��nf rechtsextremen Chat-Gruppen beteiligt gewesen zu sein, wie Reul mitteilte. Seit dem Morgen f��nden deswegen zahlreiche Razzien statt. Foto: Marcel Kusch/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Wie NRW-Innenminister Herbert Reul in einer Pressekonferenz erklärt, sind 29 Polizisten verdächtigt, in rechtsextremistischen Chatgruppen aktiv gewesen zu sein.

Einer der Beamten soll drei Bilder mit nationalsozialistischem Hintergrund geteilt haben. „Ein weiterer Beamter veröffentlichte nach derzeitigem Stand in dieser Gruppe drei Bilder mit vermeintlich rassistischem Hintergrund“, sagte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Göppingen, bei dem die Bereitschaftspolizei angeschlossen ist.

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Andere Beamten nahmen Bilder hin

Die weiteren 15 Polizeibeamten der Chatgruppe hätten diese Bilder kritik- und kommentarlos hingenommen, hieß es. „Unabhängig von einer strafrechtlichen Bewertung durch die Staatsanwaltschaft werden alle Möglichkeiten des Disziplinar- und Dienstrechts durch die Dienststellen ausgeschöpft und ein Fehlverhalten konsequent geahndet“, teilte das Präsidium weiter mit.

In den vergangenen Monaten waren wiederholt ähnliche Fälle in Deutschland bekannt geworden.

RND/dpa

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