Umfrage: Mehrheit der Deutschen will bundesweite Ausgangssperren

Der sonst belebte Jesuitenplatz in der Koblenzer Altstadt ist menschenleer. Aufgrund der Corona-Pandemie gilt in Koblenz abends ab 22 Uhr eine allgemeine Ausgangssperre.

Der sonst belebte Jesuitenplatz in der Koblenzer Altstadt ist menschenleer. Aufgrund der Corona-Pandemie gilt in Koblenz abends ab 22 Uhr eine allgemeine Ausgangssperre.

Berlin. Eine klare Mehrheit der Deutschen ist für nächtliche Ausgangsbeschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. In einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov sprachen sich angesichts steigender Infektionszahlen 56 Prozent dafür aus, solche Maßnahmen bundesweit zu ergreifen. 37 sind dagegen, sieben Prozent machten keine Angaben.

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Je älter die Befragten, desto größer sind die Sympathien für Ausgangsbeschränkungen. Von den 18- bis 24-Jährigen sind nur 36 Prozent dafür, unter den über 55-Jährigen sind es 66 Prozent.

Von den Wählern der im Bundestag vertretenen Parteien sind nur die der AfD mehrheitlich (56 Prozent) gegen nächtliche Ausgangsbeschränkungen. Am stärksten ist die Unterstützung dafür bei den Anhängern von CDU/CSU (71 Prozent), Grünen (70) und SPD (69) vor den Wählern der Linken (60) und der FDP (53). Befragt wurden 2073 Personen zwischen dem 30. März und dem 1. April.

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Lauterbach: Kein anderer Weg als „Ausgangssperre ab 20 Uhr“
 Berlin, Karl Lauterbach gibt Interview im Bundestag Karl Lauterbach spd w��hrend eines Interviews im Deutschen Bundestag am 24.03.2021. Berlin Bundestag Berlin Deutschland *** Berlin, Karl Lauterbach gives interview in the Bundestag Karl Lauterbach spd during an interview in the German Bundestag on 24 03 2021 Berlin Bundestag Berlin Germany

„Ich sehe keinen anderen Weg, als hier mit einer Ausgangssperre ab 20 Uhr zu arbeiten, zumindest für eine befristete Zeit für zwei Wochen“, sagte er in der ARD.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte am Sonntag in der ARD-Sendung „Anne Will“ gesagt, Ausgangsbeschränkungen könnten in Regionen mit besonders hohen Infektionszahlen „ein ganz wirksames Mittel sein“. In Berlin und Hamburg traten am Freitag solche Maßnahmen neu in Kraft. In beiden Städten gelten sie zwischen 21 und 5 Uhr.

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In Hamburg dürfen Bewohner die Wohnung bis zum 18. April in diesem Zeitraum nicht mehr ohne triftigen Grund verlassen. Ausnahmen gelten beispielsweise für berufliche Tätigkeiten, Gassigehen mit dem Hund oder Sport im Freien, allerdings immer nur für eine Person.

Bei Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkung droht ein Bußgeld. In Berlin dürfen sich Menschen in der Nacht nur noch alleine oder zu zweit im Freien aufhalten.

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RND/dpa

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