Ausbeutung im Schlachthof: Gesetz soll für mehr Kontrollen sorgen
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Ein Mitarbeiter mit Mund-Nasen-Schutz schiebt Schweinekeulen durch einen Schlachtbetrieb in Sachsen.
© Quelle: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa
Berlin. Vor der Verabschiedung eines neuen Gesetzes gegen Ausbeutung in der deutschen Fleischindustrie hat die SPD im Bundestag Maßnahmen gegen ein Umgehen der Regel versprochen.
„Mehr Kontrollen sorgen dabei für die Umsetzung“, sagte die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion, Katja Mast, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Das „unverantwortliche Geschäftsmodell“ in den deutschen Fleischfabriken werde durch das Arbeitsschutzkontrollgesetz beendet.
Die Koalition hatte das Gesetz nach massenhaften Corona-Infektionen in der Fleischindustrie im Frühjahr auf den Weg gebracht. In Schlachthöfen soll nun der Einsatz von Subunternehmen mit osteuropäischen Arbeitnehmern zu Billiglöhnen verboten werden.
NRW lässt alle Mitarbeiter von Schlachtbetrieb testen
Auf dem Gelände eines Schlachthofs in Hamm in Nordrhein-Westfalen sind Coronatests durchgeführt worden. Über Tausend Mitarbeiter sollen getestet werden.
© Quelle: Reuters
Einheitliche Kontrollstandards für Schlachthöfe
Nach einem Bericht der Wochenzeitung „Die Zeit“ von Anfang des Monats gibt es in der Branche allerdings bereits Pläne, nach denen trotz des neuen Gesetzes Arbeitskräfte aus Osteuropa in Schlachthöfe vermittelt werden sollen.
Mast sagte: „Es hat sich für die Beschäftigten gelohnt, dass die SPD-Fraktion im Bundestag von Anfang an klar war – wir verbieten Werkverträge und Leiharbeit.“ Ein Verbot von Werkverträgen in Fleischkonzernen sieht das Gesetz ab 1. Januar und von Leiharbeit ab 1. April 2021 vor.
Eingeführt werden sollen einheitliche Kontrollstandards und höhere Bußgelder bei einer Verletzung des Arbeitsschutzes.
Bisher waren die Arbeiter in Schlachthöfen laut Regierung bei bis zu 30 unterschiedlichen Werkvertragsunternehmen angestellt. Ausnahmen von den neuen strengen Regeln soll es für mittelständische Wurst- und Fleischwarenhersteller geben. Nach der Einigung soll das Gesetz am Freitag im Bundesrat verabschiedet werden.
RND/cle/dpa