Atomkraft und Gas: EU legt Kriterien für nachhaltige Investitionen fest

Ob Gas und Atomkraft sowie bestimmte landwirtschaftliche Aktivitäten klimafreundlich sein können, wird allerdings noch nichts festgelegt - dafür will die EU-Kommission bis Ende des Jahres einen weiteren Rechtsakt vorlegen.

Ob Gas und Atomkraft sowie bestimmte landwirtschaftliche Aktivitäten klimafreundlich sein können, wird allerdings noch nichts festgelegt - dafür will die EU-Kommission bis Ende des Jahres einen weiteren Rechtsakt vorlegen.

Brüssel. Die EU hat konkrete Kriterien für klimafreundliche Investitionen festgelegt. In der Nacht zu Donnerstag wurde ein Rechtsakt angenommen, der Details der sogenannten Taxonomie regelt. Die EU-Staaten ließen um Mitternacht eine Frist verstreichen, um ihn abzulehnen.

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Darin werden etwa Kriterien für umweltfreundliche Bioenergie, Wasserkraft oder Forstwirtschaft festgelegt. Ob Gas und Atomkraft sowie bestimmte landwirtschaftliche Aktivitäten klimafreundlich sein können, wird allerdings noch nichts festgelegt. Dafür will die EU-Kommission bis Ende des Jahres einen weiteren Rechtsakt vorlegen.

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Die Taxonomie ist umstritten, da sie Weichen für große Finanzströme stellt. Sie definiert, welche Bereiche der Wirtschaft klimafreundlich sind. Bürger und Investoren sollen so klare Informationen über nachhaltige Finanzprodukte erhalten - das soll dabei helfen, die für die Klimawende benötigten Milliarden zu mobilisieren.

Mit dem Rechtsakt ist nun ein erster Schritt zu konkreten Kriterien getan. Darin werden Aktivitäten wie die Stromproduktion mit Solarpaneelen oder Transport per Bahn als klimafreundlich aufgelistet. Es werden etwa Kriterien für umweltfreundliche Wasserkraftwerke festgelegt. Die Umweltschutzorganisation WWF kritisierte, die Vorgaben für Bioenergie und Forstwirtschaft seien nicht streng genug. Die Regeln werden am 1. Januar 2022 offiziell in Kraft treten.

Bundesumweltministerin stellt 12-Punkte-Programm gegen Atomkraft vor
 11.03.2021, Berlin, Deutschland - Pressekonferenz: 10 Jahre Atomkatastrophe von Fukushima: die Position des Bundesumweltministeriums fuer die Vollendung des Atomausstiegs. Foto: Svenja Schulze, SPD, Bundesministerin fuer Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. *** 11 03 2021, Berlin, Germany Press conference 10 years after the Fukushima nuclear disaster the position of the Federal Environment Ministry for the completion of the nuclear phase-out Photo Svenja Schulze, SPD, Federal Minister for the Environment, Nature Conservation and Nuclear Safety

Die Ministerin stellte am Donnerstag einen Zwölf-Punkte-Katalog vor, mit dem die Risiken in Deutschland aber auch darüber hinaus minimiert werden sollen.

Deutschland, Luxemburg, Österreich strikt dagegen

Besonders kontrovers ist nach wie vor, ob Atomkraft und Gas auch als nachhaltig gelten können. Seit Monaten streiten die EU-Länder darüber. Frankreich zusammen mit Ländern wie Polen und Tschechien will Atomkraft um jeden Preis als „grün“ kennzeichnen. Unter anderem Deutschland, Luxemburg und Österreich sind strikt dagegen.

Allerdings gibt es etwa in Deutschland eine starke Lobby dafür, Gas in die Taxonomie aufzunehmen. Inzwischen gilt es als wahrscheinlich, dass bestimmte Gas- und Atomkraftwerke zumindest vorübergehend in der Taxonomie gelistet werden. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte zuletzt, die EU brauche neben erneuerbaren Energien auch Atomkraft als stabile Energiequelle und Gas als Übergangsquelle während der Klimawende.

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Umweltorganisationen wie Greenpeace und der WWF sowie Grüne Abgeordnete warnen davor, Gas und Atomkraft als umweltfreundlich darzustellen - Gas wegen der CO2-Emissionen und Atomkraft wegen des radioaktiven Mülls.

Sebastien Godinot vom WWF sagte, dies würde die Glaubwürdigkeit der Taxonomie ruinieren, da existierende Regeln für klimafreundliche Anleihen am Finanzmarkt bereits strenger seien. „Es würde den Anspruch der EU auf eine Führungsrolle bei nachhaltigen Finanzen zerstören.“

RND/dpa

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