Kabinett: Regeln zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz beschlossen

Berlin. Einen Tag nach den Bund-Länder-Beschlüssen zu einer schrittweisen Lockerung der Corona-Einschränkungen hat das Bundeskabinett im Umlaufverfahren bundeseinheitliche Empfehlungen zum Infektionsschutz im Arbeitsleben beschlossen. Der “Arbeitsschutzstandard Covid 19” soll Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zufolge die bereits geltenden Arbeitsschutzstandards ergänzen.

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Heil sagte, Arbeitsschutz sei Gesundheitsschutz. Beim Wiederanfahren des Wirtschaftslebens sei größte Vorsicht geboten, damit die Infektionszahlen sich nicht erhöhten. Wer in diesen Zeiten arbeite, brauche besonderen Schutz. Wo immer es möglich sei, sollten Berufstätige weiter von zu Hause aus arbeiten. Beschäftigte mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko sollten sich an ihre Arbeitgeber oder Betriebsärzte wenden, um individuelle Schutzmaßnahmen zu vereinbaren.

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Zehn-Punkte-Beschluss zu Arbeitsschutz in Corona-Krise

Im Einzelnen sieht ein Zehn-Punkte-Beschluss zu dem neuen Arbeitsschutzstandard vor, dass auch bei der Arbeit überall der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden soll. Wo dies nicht möglich ist, etwa an der Supermarktkasse, soll es alternativen Schutz geben wie Trennwände. Wo auch diese Trennung nicht möglich ist, etwa in Fahrzeugen, sollen die Beschäftigten Alltagsmasken tragen. Medizinische Masken sollen dem Personal in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen vorbehalten bleiben.

Merkel: Schulen bleiben vorerst geschlossen, Kontaktbeschränkungen bis zum 3. Mai
Mekel

Ab 4. Mai sollen die Schulen dann schrittweise wieder öffnen, Großveranstaltungen bis 31. August verboten bleiben.

Die Abläufe in Unternehmen sollen so organisiert werden, dass die Beschäftigten möglichst wenig Kontakt haben. Das gilt für Schichtpläne oder etwa Pausenregelungen. Arbeitnehmer sollen wegen der hohen Ansteckungsgefahr im Falle einer möglichen Covid-19-Infektion "niemals krank zur Arbeit" kommen, sagte Heil. Den Arbeitgebern wird auferlegt, für genügend Waschgelegenheiten, Desinfektionsmittel und eine regelmäßige Reinigung von Arbeitsstätten und Firmenfahrzeugen zu sorgen.

Arbeitgeber und Gewerkschaften bzw. die Betriebsräte sollen bei der Verankerung der Regeln in den Unternehmen zusammenarbeiten. Kleinere Betriebe können sich bei den Unfallversicherungsträgern beraten lassen, wie sie die Regeln am besten umsetzen.

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RND/epd

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