Anwalt von Boris Palmer nennt Ausschlussantrag „vollumfänglich unbegründet“

Boris Palmer (Bündnis 90/Die Grünen), Oberbürgermeister von Tübingen, spricht bei einem Pressetermin. (Archivbild)

Boris Palmer (Bündnis 90/Die Grünen), Oberbürgermeister von Tübingen, spricht bei einem Pressetermin. (Archivbild)

Stuttgart. Im Parteiausschlussverfahren gegen Tübingens grünen Oberbürgermeister Boris Palmer hat dessen Anwalt dem grünen Landesvorstand vorgeworfen, die Leistungen seines Mandanten zu unterschlagen.

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Die Verdienste Palmers um die grüne Programmatik in dem Ausschlussantrag komplett auszuklammern, sei „politisch und rechtlich eine grobe Fehlleistung“, schreibt Palmers Anwalt Rezzo Schlauch nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ (Montag) in seiner 55-seitigen Stellungnahme. Der Ausschlussantrag sei deshalb „vollumfänglich unbegründet“.

Palmer sei zwar „ohne Frage ein unbequemer Demokrat“, schreibt Schlauch. Der 49-Jährige habe der Partei aber keinen Schaden zugefügt, sondern sei vielmehr „ein außergewöhnlicher Aktivposten“ für die Grünen. Tübingen sei immer wieder Pionierstadt für grüne Themen wie Klimaschutz und Mobilität gewesen und habe Lösungen entwickelt, die sich später im grünen Parteiprogramm wiedergefunden hätten.

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Schlauch „neue Unkultur der Verhinderung von Diskussionen“

Der frühere Bundestags-Fraktionschef Schlauch hielt den Grünen ferner eine „neue Unkultur der Verhinderung von Diskussionen“ vor. Nach außen hin träten die Grünen als Partei der Diversität auf, aber nach innen werde das nicht praktiziert. Das mündliche Verfahren soll erst nach Ostern beginnen.

Ein Landesparteitag hatte Anfang Mai 2021 beschlossen, ein Parteiordnungsverfahren gegen den wegen seiner Provokationen umstrittenen Rathauschef anzustrengen. Das Verfahren ist auch deshalb von großer Bedeutung, weil im Herbst in Tübingen die Wahl des Oberbürgermeisters ansteht. Palmer will als unabhängiger Kandidat antreten.

RND/dpa

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