Immer mehr Länder stufen antisemitische Tatmotive als strafverschärfend ein
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/ME7KA54KORDQZF6BC2UAYN3XRY.jpeg)
Ein Mann mit Kippa (Symbolfoto).
© Quelle: Paul Zinken/dpa
Berlin. Die Ermittlungsbehörden in Bund und Ländern setzen immer konkreter eine Null-Toleranz-Linie gegen Hasskriminalität, insbesondere aber gegen antisemitisch motivierte Straftaten um. Allerdings nicht überall: In neun Bundesländern gelten inzwischen Regelungen, wonach Verfahren wegen antisemitischer Straftaten selbst für den Fall geringer Schuld in der Regel nicht eingestellt werden sollen, zwei prüfen, fünf Länder verzichten darauf.
Das geht aus einer aktuellen Analyse des Deutschen Richterbundes hervor, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt.
Bundespräsident Steinmeier prangert wachsenden Antisemitismus in Deutschland an
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat bei einer Gedenkfeier in Kiew an die NS-Gräueltaten während des Zweiten Weltkriegs erinnert.
© Quelle: AFP
Spezielle Verfügungen der Ministerien und Leitlinien der Generalstaatsanwaltschaften existieren demnach in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen. In Hessen bereitet die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt derzeit Leitlinien vor, während Brandenburg das prüft.
Antisemitische Motive offenlegen
Mit Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen und Sachsen geben fünf Bundesländer zudem an, Sonderbeauftragte gegen Antisemitismus bei den Generalstaatsanwaltschaften installiert zu haben, Nordrhein-Westfalen plant das.
Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Schleswig-Holsteins und Hamburg verzichten auf vergleichbare Vorgaben. Sie halten die Vorschriften des Strafprozessrechts und die ergänzenden Verwaltungsrichtlinien für Strafverfahren in Deutschland für ausreichend.
Bei der Konkretisierung der Null-Toleranz-Strategie der Justiz geht es unter anderem darum, dass bei Straftaten, die grundsätzlich nur auf Antrag der verletzten Person verfolgt werden können, im Falle einer antisemitischen Motivlage des Täters auch ohne einen Strafantrag regelmäßig ein Verfahren angestrengt wird. Außerdem müssen antisemitische Motive in Anklagen ausführlich dargelegt und strafverschärfend berücksichtigt werden.
Richterbund: Justiz hat Entwicklung im Blick
Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn, sagte dem RND: „Die Justiz hat die höchst beunruhigende Entwicklung der Hasskriminalität im Allgemeinen und der antisemitisch motivierten Straftaten im Besonderen sehr genau im Blick.“
Die Justizbehörden verfolgten in allen Bundesländern konsequent eine Null-Toleranz-Linie. „In kaum einem anderen Bereich arbeiten Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte so intensiv daran, Spezialwissen zu vertiefen und die Strukturen für eine effektive Strafverfolgung durch Zentralstellen und Sonderbeauftragte stetig zu optimieren“, so Rebehn.
Hier ist allerdings noch Luft nach oben.
Josef Schuster,
Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland
Der Zentralrat der Juden in Deutschland begrüßt die Anweisungen an die jeweiligen Justizbehörden, weil damit die Umsetzung der jüngst erfolgten Verschärfungen im Strafprozessrecht und in den Verwaltungsrichtlinien unterstützt werde, sagte Präsident Josef Schuster den RND.
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/VQ5PLHLHE5E4ZJHQQKO6PZKQOQ.jpeg)
Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, bei der Einweihung der neuen Räume des Zentralarchivs zur Geschichte der Juden.
© Quelle: Uli Deck/dpa
„Entscheidend ist die Umsetzung der strafrechtlichen Möglichkeiten. Sie sind nur so wirksam, wie sie von den Exekutivorganen und Justizbehörden angewandt werden“, so Schuster. „Hier ist allerdings noch Luft nach oben. Daher brauchen wir solche Anweisungen bundesweit und ebenso gezielte Fortbildungen zum Thema Antisemitismus für die Mitarbeiter der Justiz- und Strafverfolgungsbehörden.“
Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, sieht das kritischer. „Die uneinheitliche Rechtslage in den Ländern, die in der vorliegenden Analyse des Richterbundes deutlich wird, erschwert ein einheitliches Vorgehen im Kampf gegen den Antisemitismus“, sagte Klein dem RND. Bei antisemitischen Straftaten dürfe die Strafverfolgung nicht davon abhängen, ob der Verletzte einen Strafantrag stellt oder in welchem Bundesland der Täter wohne.
Felix Klein fordert konkrete Maßnahmen
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/PMQ7Y7UDZBCNNA6JU67S7QR5L4.jpg)
Felix Klein, Beauftragter der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus.
© Quelle: imago images/Political-Moments
„Hier muss der Staat deutliche Flagge zeigen und den Feinden der Freiheit deutlich machen, dass wir als offene Gesellschaft keinerlei Toleranz gegen Judenhass gelten lassen“, fordert Klein. Diese Taten sollten ohne „Wenn und Aber“ verfolgt werden. „Die Bundesländer, die bisher keine konkreten Anweisungen an die Staatsanwaltschaften zum Umgang mit antisemitisch motivierten Straftaten formuliert haben, möchte ich ausdrücklich dazu anregen, dies so bald wie möglich auf den Weg zu bringen.“
Der Richterbund verweist darauf, dass die meisten Bundesländer Zentralstellen aufgebaut hätten, um Hetze, Hass und extremistische Gewalt noch effektiver zu verfolgen. Während etwa Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen schon seit einigen Jahren auf eine Bündelung in Kompetenzzentren setzen, haben Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern erst in diesem Jahr neue Zentralstellen gegen Hasskriminalität eingerichtet.