Hanau: Verfahren wegen verschlossenem Notausgang eingestellt
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/JFBJXZZKXNFSRIEYCUQBZHOTGU.jpg)
Bei dem Anschlag in Hanau im Februar 2020 konnten sich die Gäste nicht in Sicherheit bringen.
© Quelle: imago images/Patrick Scheiber
Hanau. Weil der Notausgang in einer Shisha-Bar verschlossen war, konnten sich die Gäste am 19. Februar 2020 nicht vor dem rechtsextremen und rassistischen Hanauer Attentäter in Sicherheit bringen. Das aufgrund der Anzeige von zwei Überlebenden sowie drei Angehörigen eines Getöteten aufgenommene Ermittlungsverfahren sei mangels hinreichendem Tatverdacht eingestellt worden, teilte die Staatsanwaltschaft Hanau am Donnerstag mit.
Ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten der beiden Beschuldigten sei nach umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und des Hessischen Landeskriminalamtes nicht festgestellt worden.
Die Anzeigeerstatter hatten den Vorwurf der fahrlässigen Tötung erhoben. In der Bar habe es nach baulichen Veränderungen an einem Fluchtweg gefehlt, der vom Eingang weg und nicht zum Eingang hinführe. Darüber hinaus sei der Notausgang am Abend des Anschlags wie in den zwei vorangegangenen Jahren von innen so abgeschlossen gewesen, dass er nicht ohne einen Schlüssel habe geöffnet werden können.
Ein Jahr nach Anschlag von Hanau: "Viele Fragen sind unbeantwortet"
Ein Jahr nach dem rassistischen Anschlag in Hanau fragen sich die Familien, ob ihre Angehörigen vielleicht hätten gerettet werden können.
© Quelle: epd
Zudem gebe es Anhaltspunkte dafür, dass örtliche Polizeibeamte von dem zugebauten ursprünglichen Fluchtweg und dem verschlossenen Notausgang der Bar gewusst hätten beziehungsweise dieser sogar auf deren Anordnung hin verschlossen worden sei.
RND/epd