Änderungen ab März 2020: Das müssen Verbraucher wissen
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Am 1. März tritt die Masernimpfpflicht für Schul- und Kindergartenkinder in Kraft.
© Quelle: Ole Spata/dpa
Hannover. Masern-Impfpflicht, ein neues Einwanderungsgesetz und eine höhere Umzugspauschale: Mit dem 1. März treten mehrere Gesetze in Kraft, die Verbraucher mal mehr und mal weniger direkt betreffen. Die wichtigsten Änderungen und Neuheiten im Überblick.
Masern-Impfpflicht an Schulen und Kitas
Seit dem 1. März müssen Kinder in Kitas und Schulen bundesweit gegen Masern geimpft sein. Bei Kindern gibt es künftig so gut wie keine Ausnahmen. Auch einige Erwachsenengruppen müssen sich impfen lassen oder nachweisen, dass sie immun gegen die Masern sind. Mit der neuen Impfpflicht sollen die immer wieder einmal auftretenden Masernausbrüche in Deutschland zurückgedrängt werden. Masern gelten als eine der ansteckendsten Infektionskrankheiten. Als bester Schutz gilt eine hohe Impfungsrate der Bevölkerung von 95 Prozent. Welche Ausnahmen es von der Masernimpfpflicht für Kinder gibt, erfahren Sie hier.
Neues Einwanderungsrecht für Fachkräfte
Durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll es qualifizierten Menschen aus Staaten außerhalb der EU erleichtert werden, nach Deutschland zu ziehen. So sollen Visaverfahren beschleunigt und die Möglichkeiten verbessert werden, dass ausländische Fachkräfte Deutsch lernen. Regierung und Bundesagentur für Arbeit wollen Ausländer zudem künftig bei der Anerkennung ihrer Abschlüsse unterstützen – mit einer neuen Beratungsstelle.
Umzugskostenpauschale steigt
Wer umzieht, kann zukünftig mehr Geld steuerlich absetzen. Seit dem 1. März 2020 können Ledige, die aus beruflichen Gründen den Wohnort wechseln, pauschal 820 Euro absetzen – etwa für Schönheitsreparaturen in der vorherigen Wohnung. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner können dann 1639 Euro in ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Zusätzlich können sie etwa Maklerkosten oder den Möbeltransport absetzen – wenn diese einzeln belegbar sind.
Landarztprämie in Sachsen-Anhalt
Bedingt durch den Ärztemangel hat Sachsen-Anhalt die sogenannte Landarzt-Prämie eingeführt. Durch Stipendien sollen so ab März mehr Ärzte für die ländlichere Gegend gewonnen werden. Die kassenärztliche Vereinigung ist Träger.
Werbung für Beauty-OPs: Ab März nicht mehr für Jugendliche
Ab 1. März 2020 sind Werbungen für Schönheitsoperationen, die sich vorrangig an Jugendliche richten, nicht mehr gestattet. Zuvor waren diese lediglich für Unter-14-Jährige verboten. Das Verbot betrifft auch Online-Werbung auf Social-Media-Plattformen. Nicht betroffen sind OPs mit medizinischer Notwendigkeit.
Blitzer-Warn-Apps: Ab 1. März 2020 verboten
Bisher fielen Apps, die vor Blitzern warnen, in eine rechtliche Grauzone. Das ist ab 1. März nicht mehr der Fall, denn der Bundesrat hat verabschiedet, dass “Fahrzeugführende Blitzer-Apps, zum Beispiel auf Smartphones oder in Navigationssystemen, während der Fahrt nicht verwendet werden dürfen”. Wer das Verbot ignoriert und erwischt wird, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 75 und einen Punkt in Flensburg.
Google aktualisiert Nutzungsbedingungen zum Ende des Monats
Zum 31. März gelten neue Nutzungsbedingungen bei der Verwendung von Google. Wer weiterhin die Dienste des Suchmaschinen-Riesen nutzen will, kommt um die Zustimmung nicht herum. Die Anpassungen umfassen allerdings keine konkreten Veränderungen im Umgang mit den Daten der Nutzer, der Privatsphäre oder den Inhalte-Rechte. Vielmehr wurden einzelne Abschnitte der Nutzungsbedingungen neu formuliert oder Erklärungen ergänzt, um sie leichter verständlich zu machen. User dürften abgesehen von der Zustimmung selbst kaum einen Unterschied bemerken.
Versicherungsjahr für Moped, Mofa und Mokick beginnt im März
Der März ist jedes Jahr der Beginn des Versicherungsjahres für Mopeds, Mofas und Mokicks. Ein neues Kennzeichen wird nötig - wer weiterhin das alte Kennzeichen nutzt, macht sich strafbar und ist im Falle eines Unfalls auch nicht versichert.
Ärzte dürfen Wiederholungsrezepte ausstellen
Wer regelmäßig verschreibungspflichtige Medikamente einnehmen muss, kann sich ab dem 1. März einige Arztbesuche sparen. Das neue Wiederholungsrezept erlaubt es Ärzten, chronisch kranken Patienten Rezepte auszustellen, mit denen mehrere Abgaben eines Medikaments möglich sind.
Neue Netflix-Serien im März
Auch der Streamingdienst Netflix hat im März neue Filme, Serien und Fortsetzungen beliebter Reihen im Angebot. Fans können sich unter anderem auf die achte Staffel “Suits” und die dritte Staffel von “Ozark” freuen. Neu im Sortiment sind zudem zwei Serien aus Deutschland. Mit “Freud” bringt Netflix eine Mysterieserie an den Start. Darin wird der junge Sigmund Freud in die Aufklärung einer dunklen Mordserie verwickelt.
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ms/do/dpa