Karlsruhe: Regierung muss Amri-Ausschuss V-Mann-Führer nicht nennen
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Nach dem terroristischen Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt am 19.12.2016 sperrte die Polizei das Areal an der Gedächtniskirche ab.
© Quelle: Michael Kappeler/dpa
Karlsruhe. Der Amri-Untersuchungsausschuss des Bundestags bekommt keine Möglichkeit mehr, einen geheim gehaltenen V-Mann-Führer zu befragen. Eine Organklage von Linksfraktion, Grünen und FDP in Karlsruhe blieb erfolglos, wie das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch mitteilte.
Der Zweite Senat kam mehrheitlich zu der Auffassung, dass in diesem besonderen Fall das parlamentarische Aufklärungsinteresse hinter dem Staatswohl zurücktreten müsse. Der Bruch der Vertraulichkeit könne der Arbeit der Nachrichtendienste im islamistischen Milieu insgesamt schaden. (Az. 2 BvE 4/18)
Der Mitarbeiter des Bundesamts für Verfassungsschutz hatte den Kontakt zu einer Quelle in der Berliner Fussilet-Moschee gehalten, wo auch Anis Amri verkehrte. Der Islamist war am 19. Dezember 2016 mit einem Lastwagen auf einen Weihnachtsmarkt in Berlin gerast. Der Ausschuss hat die Aufgabe, Behördenversäumnisse aufzuklären.
Grüne, Linke und FDP hatten den V-Mann-Führer befragen wollen. Die Bundesregierung hatte das verweigert. Deshalb hatten die drei Oppositionsfraktionen eine Organklage in Karlsruhe eingereicht.
Der Ausschuss hat die Aufgabe, Behördenfehler aufzuklären. Vergangenen Donnerstag war die Beweisaufnahme vorläufig abgeschlossen worden. Jetzt soll der Abschlussbericht entstehen.
RND/dpa