„Regelrechte Klageindustrie“

Straßenzoff der Ampel: CDU fordert Einigung und dringt auf Einschränkung der Klagerechte

Die Autobahn 6 bei Weinsberg ist dreispurig ausgebaut.

Die Autobahn 6 bei Weinsberg ist dreispurig ausgebaut.

Die CDU hat vor dem Ampelkoalitionsausschuss eine Einigung im Straßenstreit gefordert und die Einschränkung von Verbandsklagerechten bei Bauprojekten verlangt. „Im Koalitions­ausschuss Ende März muss endlich eine Lösung des Dauerstreits zwischen FDP und Grünen her“, sagte der CDU-Obmann im Verkehrsausschuss, Christoph Ploß, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Deutschland wird als Industrieland weder wettbewerbsfähig bleiben noch die Klimaziele erreichen, wenn Planung und Bau einzelner Infrastrukturprojekte weiterhin bis zu 20 oder 30 Jahre dauern.“

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Die Klagemöglichkeiten der Umweltverbände müssten eingeschränkt werden, mahnte Ploß, „etwa mit einer Stichtagsregelung, durch die nach einer bestimmten Frist keine neuen Klagen zu einem Projekt mehr möglich sind“. Aus dem Verbandsklagerecht sei mittlerweile „eine regelrechte Klageindustrie“ entstanden.

CDU will Klagemöglichkeiten einschränken

Die Ampelkoalitionäre zoffen sich seit Monaten über die Beschleunigung von Verkehrs­projekten. Die FDP will, dass von einem sogenannten Planungsbeschleunigungsgesetz unter anderem der Autobahnneubau profitiert. Dann würden Umweltprüfungen eingeschränkt. Ähnliche Verfahren hatte es bereits beim Bau der LNG-Terminals gegeben. Die Grünen hingegen lehnen die Einschränkung der Naturschutzprüfungen für den Straßenneubau ab. Auch aufgrund von Klagen von Umweltverbänden verzögern sich Bauprojekte oftmals. Beim Koalitionsausschuss der Ampelspitzen am kommenden Sonntag soll das Thema erneut beraten werden.

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CDU-Verkehrsexperte Felix Schreiner warnte: „Die zügige Umsetzung wichtiger Verkehrs­infrastruktur­projekte in Deutschland steht auf der Kippe. Anders kann man den monate­langen Dauerstreit der Ampelkoalitionäre nicht deuten.“ Die Lösung liege auf der Hand, fügte der Christdemokrat hinzu. „Die Systematik des LNG-Beschleunigungsgesetzes muss auf die Straßen-, Schienen- und Wasserinfrastruktur übertragen werden“, verlangte Schreiner und pochte ebenfalls auf die Anpassung des Verbandsklagerechts. Es brauche die Einführung einer gesetzlichen Stichtagsregelung, die Einschränkung des Verbandsklagerechtes und die Modernisierung des Vergaberechts.“ Alle Prognosen gingen von einem zunehmenden Verkehr in den kommenden Jahren aus. „Die Grundlagen für den künftig klimafreundlichen Verkehr müssen wir heute schaffen“, so Schreiner.



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