Katholische Kirche bringt Flächentarifvertrag für die Altenpflege zum Scheitern

Ein Bewohner eines Pflegeheimes in Parchim (Mecklenburg-Vorpommern) wird mit seinem Rollstuhl über den Flur geschoben. Der Versuch, mit Unterstützung der Bundesregierung einen flächendeckenden Tarifvertrag für die Altenpflege in Deutschland einzuführen, ist gescheitert.

Ein Bewohner eines Pflegeheimes in Parchim (Mecklenburg-Vorpommern) wird mit seinem Rollstuhl über den Flur geschoben. Der Versuch, mit Unterstützung der Bundesregierung einen flächendeckenden Tarifvertrag für die Altenpflege in Deutschland einzuführen, ist gescheitert.

Berlin. Der katholische Wohlfahrtsorganisation Caritas hat den Versuch zum Scheitern gebracht, in der Altenpflege mit Hilfe der Politik einen flächendeckenden Tarifvertrag einzuführen. Das Tarifgremium der Caritas lehnt es am Donnerstag ab, einen entsprechenden Antrag der Gewerkschaft Verdi und des Pflege-Arbeitgeberverbandes BVAP an Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zu unterstützen. Damit kommt ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag nicht zustande. Das Votum der evangelischen Wohlfahrtsorganisation Diakonie, das erst für Freitag erwartet wird, spielt nun keine Rolle mehr.

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Die Arbeitsrechtliche Kommission (ARK) der Caritas hatte darüber abzustimmen, ob ein zwischen Verdi und dem Bundesvereinigung Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) geschlossener Tarifvertrag auf die gesamte Branche ausgeweitet wird. Geplant war, dass ihn die Bundesregierung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz zum 1. August 2021 für allgemeinverbindlich erklärt.

Private Arbeitgeber dagegen

Der Tarifvertrag sollte den bisherigen Branchenmindestlohn ersetzen und für höhere Löhne sowie geregelte Arbeitsbedingungen sorgen. Die gesetzlichen Voraussetzungen für dieses Vorgehen hatte die große Koalition zuvor geschaffen.

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Das Einverständnis beider kirchlichen Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie war Voraussetzung für das geplante Verfahren. Denn weder Verdi noch der BVAP, in dem Sozialverbände wie die Arbeiterwohlfahrt (AWO) organisiert sind, sind so stark in der Branche vertreten, dass ohne die Kirchen eine Ausweitung des Tarifvertrags auf die gesamte Altenpflege rechtssicher möglich ist.

Die kirchlichen Wohlfahrtsverbände sind mit rund 300.000 Beschäftigten die größten Arbeitgeber in der Branche. Die privaten Arbeitgeber, die in der Altenpflege einen Marktanteil von rund 50 Prozent haben, lehnen einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag strikt ab und haben Klagen dagegen angedroht.

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Nach Angaben der Mitarbeiter-Seite der Caritas zogen die Dienstgeber nicht mit - das entspricht bei den Kirchen den Arbeitgebern. “Wir bedauern die mangelnde Solidarität der Caritas-Dienstgeber”, sagte Thomas Rühl von der Caritas-Mitarbeiter-Seite. “Ein allgemeinverbindlicher Tarif Altenpflege hätte für tausende zumeist bei privaten Anbietern beschäftigte Menschen ein Ende von Dumpinglöhnen bedeutet.” Der Sprecher der Arbeitgeberseite, Norbert Altmann, sagte, man wisse um die Bedeutung der Entscheidung und habe sie sich nicht leicht gemacht. Das Caritas-Tarifgremium ist paritätisch mit je 31 Vertretern der Dienstgeber- und der Mitarbeiterseite besetzt, die Abstimmung erfolgte geheim.

“Krasser Widerspruch”

Die Gewerkschaft Verdi übte scharfe Kritik am Beschluss: “Die Caritas handelt mit dieser Entscheidung in krassem Widerspruch zu ihren eigenen sonstigen Aussagen und Werten, wenn es um gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Bedeutung sozialer Dienste geht”, sagte Vorstandsmitglied Sylvia Bühler.

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Verlierer seien die rund 1,2 Millionen Beschäftigte in der Altenpflege. Die SPD schloss sich der Kritik an. “Ohne bessere Löhne und Arbeitsbedingungen werden wir weiter Personal in der Pflege verlieren. Ich bin fassungslos, dass ausgerechnet die kirchlichen Arbeitgeber das immer noch nicht verstanden haben”, sagte Vize-Fraktionschefin Bärbel Bas.

Der Arbeitgeberverband der privaten Pflegeanbieter begrüßte den Caritas-Beschluss dagegen. Verbandspräsident Rainer Brüderle sagte, die Entscheidung drücke “trotz hohen politischen Drucks ein klares Bekenntnis zur grundgesetzlich verankerten Tarifautonomie” aus. Der Gesetzgeber habe den arbeitsrechtlichen Kommissionen der Kirchen zugestanden, über ihre Zustimmung frei entscheiden zu können. “Sie dafür zu verurteilen, wäre vor allem von denen nicht redlich, die sich dieses Modell ausgedacht haben”, sagte der frühere FDP-Politiker.

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