Kreml weist Forderung nach Nawalnys Freilassung als „unrechtmäßig“ zurück
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Dem russischen Oppositionsaktivisten Alexej Nawalny (M) werden vor einer Anhörung die Handschellen abgenommen.
© Quelle: Babuskinsky District Court/AP/dp
Moskau. Der Kreml hat den Aufruf des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Freilassung des inhaftierten Oppositionspolitikers Alexej Nawalny als „unrechtmäßig“ zurückgewiesen. Die Entscheidung sei „ein sehr ernsthafter Versuch der Einmischung in innerrussische Justizangelegenheiten“, sagte Kremlsprecher Dmitri Peskow am Donnerstag der Agentur Interfax zufolge. Ähnlich hatten sich am Vortag bereits das russische Außen- sowie das Justizministerium geäußert.
Der Gerichtshof in Straßburg hatte Russland am Mittwoch aufgefordert, den kürzlich in einem heftig kritisierten Verfahren zu mehreren Jahren Straflager verurteilten Nawalny unverzüglich freizulassen. Das Gericht gab damit einem Antrag Nawalnys auf einstweilige Maßnahmen statt und verwies darauf, dass diese verbindlich seien. Russland wiederum beruft sich auf seine neue Verfassung, die nationale Interessen über internationales Recht stellt.
„Nein, wir suchen keinerlei Konfrontationen“, sagte Peskow zudem auf die Frage, ob Russland über einen Austritt aus dem Europarat nachdenke, dessen Organ der Menschenrechtsgerichtshof ist.
RND/dpa