Schulbeginn am Montag: Diese Regeln gelten in den Bundesländern
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Maske, Abstand, Tests: Das alles gehört in den Schulen nach den Weihnachtsferien zum Alltag.
© Quelle: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dp
München. So manche können es kaum erwarten, andere hätten lieber noch länger zu Hause Winterschlaf gehalten: An diesem Montag beginnt in zahlreichen Bundesländern wieder die Schule. Auch die meisten Kindertagesstätten öffnen nach den Weihnachtsferien ihre Türen. Die Kinder und Jugendlichen sowie ihre Eltern müssen sich dabei umstellen.
Testnachweispflicht für Schulen in Bayern
In Bayern heißt es für sie fortan drei Mal in der Woche: testen. Denn ab dem 10. Januar gibt es Änderungen bei den Vorgaben zu Corona-Tests für Krippen- und Kindergartenkinder. Zwar gilt weiterhin keine Testpflicht in den Räumen der Kitas, aber eine Testnachweispflicht für die Sorgeberechtigten: Sie müssen drei Mal in der Woche „glaubhaft versichern“, dass sie alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr mit negativem Ergebnis selbst zu Hause getestet haben.
Die vom Freistaat per Berechtigungsschein bezahlten Tests müssen grundsätzlich montags, mittwochs und freitags erfolgen. Ist ein Kind an einem dieser Tage nicht anwesend, muss ein Test an dem Tag gemacht werden, an dem es wieder betreut wird.
Auch geimpfte Schüler müssen sich testen
Für Schülerinnen und Schüler ändert sich mit Blick auf die Testmodalitäten nur insofern etwas, als sich nun auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler wieder regelmäßig testen müssen. Ansonsten bleibt es dabei, dass an den Grund- und Förderschulen zweimal pro Woche ein PCR-Pooltest gemacht wird, bei dem die Kinder an einem Tupfer lutschen - daher auch die Bezeichnung „Lollitest“.
Weil das Ergebnis des Pool-Tests erst mit einiger zeitlicher Verzögerung vorliegt, wird an den Grund- und Förderschulen am Montagmorgen zu Unterrichtsbeginn zusätzlich ein Selbsttest durchgeführt. An allen anderen Schulen testen sich die Schülerinnen und Schüler dreimal pro Woche selbst. Alternativ wird jeweils auch ein negativer PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest akzeptiert.
Test- und Maskenpflicht in Niedersachsens Schulen
Auch für die Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen beginnt am Montag wieder der Unterricht. Wegen der Omikron-Welle sind in der ersten Schulwoche tägliche Tests Pflicht, sofern die Schüler noch nicht gegen das Coronavirus geimpft oder von einer Covid-Infektion genesen sind.
Die Tests müssen zu Hause durchgeführt werden. Damit soll verhindert werden, dass bei einem positiven Ergebnis eine mögliche Corona-Infektion in die Schule getragen wird. Die Tests werden von den Schulen gestellt. Alle Schüler müssen zudem eine OP-Maske tragen - auch während des Unterrichts. Zuvor hatte für jüngere Schüler noch eine Stoffmaske ausgereicht.
Schleswig-Holstein erlässt strenge Auflagen wegen Omikron
In Schleswig-Holstein fällt der Start des Unterrichts mitten in eine Phase stark zunehmender Corona-Infektionen mit der Omikron-Variante. Das Bildungsministerium in Kiel hat daher strenge Auflagen erlassen. Ein Wechsel in den Distanzunterricht soll es nach Angaben von Ministerin Karin Prien (CDU) nur geben, wenn mehr als die Hälfte der Schüler in einer Gruppe von einer Quarantäne-Anordnung oder ein Drittel der Lehrkräfte betroffen sind.
Zu den wichtigsten Schutzmaßnahmen vor einer Viren-Übertragung gehört nach Überzeugung des Ministeriums die Mund-Nasen-Bedeckung. Eine Pflicht zum Maskentragen gelte daher für alle Schularten und alle Jahrgänge, hatte Prien angekündigt.
Zunächst für zwei Wochen wird die Testpflicht ausgeweitet. Statt wie bisher zwei seien jetzt drei Tests pro Woche vorgesehen. Mit der nächsten Schul- und Corona-Verordnung soll die Testpflicht auch auf Genesene und Geimpfte ausgeweitet werden.
Kohorten an Grundschulen und Förderzentren
An Grundschulen und Förderzentren werden wieder Kohorten gebildet, die möglichst klein sein sollen, bei klassenübergreifendem Unterricht oder zur Umsetzung von Ganztags- und Betreuungsangeboten aber auch mehrere Lerngruppen oder sogar Jahrgänge umfassen dürfen.
Trotz Corona-Sorgen: Schule startet in einigen Bundesländern
Während das genaue Ausmaß der Omikron-Welle in Deutschland noch unklar ist, kehren Schülerinnen und Schüler in einigen Bundesländern zurück in den Unterricht.
© Quelle: dpa
Sport- und Musikunterricht soll es weiterhin geben - allerdings so, dass die Infektionsgefahr minimiert wird. Wettkämpfe, Singen und Musizieren mit Blasinstrumenten werden nach Priens Worten daher vorerst nicht möglich sein.
Nordrhein-Westfalen testet massenhaft am ersten Schultag
Alle 2,5 Millionen Schüler sowie Lehrkräfte und weitere Beschäftigte an den Schulen in Nordrhein-Westfalen sollen am ersten Tag nach den Ferien auf das Coronavirus getestet werden. An den regelmäßigen Tests in den Schulen müssten auch Geimpfte und Genesene teilnehmen, hatte Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) mitgeteilt.
Diese erweiterte Testpflicht solle für zusätzliche Sicherheit im Schulbetrieb sorgen. Die Corona-Tests reagieren laut Ministerium auf alle bekannten Virusvarianten einschließlich der Omikron-Variante.
Die engmaschigen Testungen seien eine wichtige Voraussetzung dafür, dass die Kinder und Jugendlichen auch während der Pandemie ihr Recht auf Bildung in den Schulen wahrnehmen könnten, betonte Gebauer.
Präsenzpflicht in Sachsen-Anhalt
Für die Schülerinnen und Schüler in Sachsen-Anhalt gilt nach dreiwöchigen Weihnachtsferien wieder die Präsenzpflicht. Sie werden zudem an jedem Unterrichtstag vor der Schule getestet, wie das Bildungsministerium in Magdeburg mitteilte. In den Klassenräumen besteht Maskenpflicht.
Bildungsministerin Eva Feußner (CDU) hatte vor Kurzem betont, dass der Präsenzunterricht höchste Priorität habe. Es gehe um das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Bildung und Teilhabe.
Am Ende der ersten Schulwoche nach den Ferien will das Bildungsministerium die Lage neu bewerten und die Maßnahmen je nach Entwicklung gegebenenfalls anpassen.
Präsenzunterricht trotz Omikron in Hessen
Auch in Hessens Schulen werde es trotz steigender Corona-Infektionszahlen mit der Omikron-Variante weiter Präsenzunterricht geben, kündigte Kultusminister Alexander Lorz (CDU)an. Er verwies auf engmaschige Schutz- und Hygienemaßnahmen.
Dazu zählen bis auf Weiteres eine Maskenpflicht im Unterricht und drei Tests pro Woche für nicht vollständig geimpfte Schülerinnen und Schüler. Auch geimpfte Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte in Hessen können sich bereits seit einigen Wochen regelmäßig in den Schulen testen.
Sollte das Infektionsgeschehen durch die Omikron-Variante in einzelnen Regionen nicht überall Präsenzunterricht zulassen, seien die Schulen organisatorisch, pädagogisch und technisch auf alternative Unterrichtsformen vorbereitet, hatte der Minister vergangene Woche erklärt. Er appellierte erneut an die Eltern und ihre Kinder, sich gemäß Empfehlung impfen oder boostern zu lassen.
Teststrategie in Baden-Württemberg
Während sich die Omikron-Variante des Coronavirus schnell ausbreitet, kehren Kinder und Jugendliche am Montagmorgen in ganz Baden-Württemberg wieder an die Schulen zurück. Auch die Kitas werden nach dem Ende der Weihnachtsferien wieder geöffnet.
Aus Sorge vor Ansteckungen wird aber für die kommenden zunächst sechs Wochen an Schulen und Kitas stärker getestet. Außerdem hat die Landesregierung den Kreis der Menschen erweitert, der sich regelmäßig auf das Virus testen lassen muss.
Auf eine einfache Formel gebracht heißt es künftig: Getestet wird nun, wer noch nicht geboostert ist. Nach den Plänen der Ministerien sollen alle Schülerinnen und Schüler ohne eine Auffrischungsimpfung („Booster“) in der ersten Woche nach den Weihnachtsferien täglich getestet werden, sofern an ihren Einrichtungen Antigenschnelltests angeboten werden.
Schulen, die auf PCR-Pooltests setzen, sollen wenn möglich weitere Antigenschnelltests anbieten. Von der zweiten Woche bis zu den Faschingsferien (ab 25. Februar) sind laut Ministerien drei Antigenschnelltests oder zwei PCR-Testungen für die Kinder und Jugendlichen verpflichtend, sofern sie nicht geboostert sind.
Auch für das Personal an Schulen, in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege wird die Teststrategie erweitert, sollten die Betreffenden nicht geboostert sein. Demnach sind Tests an jedem Präsenztag vorgeschrieben.
Bremen verordnet Online-Unterricht ab vier Corona-Fällen
Auch in Bremen sollen trotz der dramatisch hohen Infektionszahlen die Schülerinnen und Schüler am Montag in den Präsenzunterricht zurückkehren. Laut der Bekanntmachung von Bildungssenatorin Sascha Aulepp (SPD) soll in den ersten beiden Schulwochen täglich getestet werden. Davon ausgenommen sind Kinder, die geboostert sind oder deren Zweitimpfung weniger als drei Monate zurückliegt. Danach werden wieder dreimal die Woche Antigen-Schnelltests durchgeführt.
In dem Schulgebäude gelte zudem Maskenpflicht. Ab vier infizierten Kindern soll die Schulleitung für diese Klasse fünf Tage digitalen Unterricht anordnen. Bei Bedarf sollen einzelne Schülerinnen und Schüler der Klasse 1-6 während des Online-Unterrichts dennoch in der Klasse betreut werden.
RND/ar/dpa