AfD legt gegen drei Urteile zugunsten des Verfassungsschutzes Berufung ein
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/HRKHWF7M3RAB7AQ3QLTSZXJ5Z4.jpg)
Parteilogo der AfD (Symbolfoto)
© Quelle: dpa
Köln. Die AfD hat gegen drei Urteile des Kölner Verwaltungsgerichts Berufung eingelegt, die im März zugunsten des Verfassungsschutzes ergangen waren. Wie ein Sprecher des Gerichts am Dienstag auf Anfrage mitteilte, geht es dabei um die Einstufung der Gesamtpartei, der Jungen Alternative und des formal aufgelösten „Flügels“ als rechtsextremistische Verdachtsfälle durch das Bundesamt für Verfassungsschutz.
Verwaltungsgericht: Volksbegriff von JA und Flügel widerspricht Grundgesetz
Das Verwaltungsgericht Köln hatte seine Entscheidung im März damit begründet, dass es ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei gebe. Dies habe der in Köln ansässige Verfassungsschutz in Gutachten und Materialsammlungen belegt. Zwar sei der „Flügel“ der Partei formal aufgelöst worden, seine Protagonisten übten aber weiter maßgeblichen Einfluss aus.
AfD legt Berufung gegen Urteil des Verwaltungsgerichts Köln ein
Die AfD will auch weiterhin gegen eine Beobachtung der Gesamtpartei durch den Verfassungsschutz vorgehen.
© Quelle: dpa
Auch Aktivitäten der Jugendorganisation Junge Alternative (JA) seien in die Bewertung eingeflossen. Sowohl im Flügel als auch in der JA sei ein ethnisch verstandener Volksbegriff ein zentrales Politikziel. Danach müsse das deutsche Volk in seinem ethnischen Bestand erhalten und müssten „Fremde“ möglichst ausgeschlossen werden. Das stehe im Widerspruch zum Volksbegriff des Grundgesetzes, hieß es zur Begründung.
RND/dpa