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AfD-Verbot: Nach Störaktion im Bundestag ist nichts mehr ausgeschlossen
AfD-Verbot: Alle Waffen zeigen, die der Rechtsstaat hat
- Das Verbot einer Partei ist politisch das allerletzte Mittel und juristisch schwer durchzusetzen.
- Aber Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) hat recht.
- Ausgeschlossen ist es spätestens nach der Störaktion am Mittwoch nicht mehr, kommentiert Markus Decker.
Um eines vorwegzusagen: Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) hat das Verbot der AfD nicht gefordert und strebt es auch nicht an. Er sagt, dass es nicht mehr ausgeschlossen sei. Das wiederum ist objektiv richtig. Ja, die national-autoritäre Partei hat den Hinweis geradezu erzwungen.
Vor dem Einzug der AfD in den Bundestag und unmittelbar danach war die Wahrnehmung der Partei in der Öffentlichkeit in Teilen zurückhaltend und, was die Motive ihrer Wählerinnen und Wähler betrifft, sogar verständnisvoll. Das drückte sich in dem Etikett „rechtspopulistisch“ aus.
Seither hat sich das Bild kontinuierlich gewandelt. Die AfD versucht mehrheitlich und auf allen Ebenen, die Demokratie mit den immer gleichen Mitteln zu beschädigen, ja zu zerstören. Was sie am Mittwoch im Bundestag veranstaltete und um ihn herum teilweise veranstalten ließ, war nichts anderes als ein Angriff – der bisher massivste. Es war ein fast schon körperlicher Angriff, der das Signal ins Land aussenden sollte, dass die AfD selbst im Reichstagsgebäude schalten und walten könne, wie sie wolle.
Abgesehen davon, dass dieser Eindruck nicht entstehen darf: Ein Angriff muss abgewehrt werden, auch um den Preis wachsender Polarisierung. Das geht nicht mit Samthandschuhen. Dabei wäre ein Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht zwar, wie Maier zu Recht sagt, „das allerletzte Mittel“. Doch dass die AfD der NPD immer ähnlicher wird, lässt sich nicht bestreiten; vieles, was sie tut, bewegt sich im Grenzbereich zur organisierten Kriminalität. Und das Verbot der NPD scheiterte nicht zuletzt daran, dass sie in Karlsruhe als zu wenig einflussreich galt. Derlei lässt sich von der AfD nicht behaupten. Sie hat sich zumindest in Ostdeutschland zur echten Bedrohung für die Demokratie ausgewachsen.
Weil die Demokraten sich dagegen nach dem vorigen Mittwoch noch entschiedener wenden müssen, ist es angebracht, der AfD nun alle Waffen zu zeigen, über die der demokratische Rechtsstaat verfügt – bis hin zu einem Verbotsantrag. Nicht mehr, aber eben auch nicht weniger. Im Zweifel gilt: „Keine Freiheit den Feinden der Freiheit.“