Nach Störaktion im Bundestag bislang zwei Hausverbote verhängt

Der Blick ins Plenum des Bundestages.

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Berlin. Nach der Störaktion von Gästen der AfD-Bundestagsfraktion während der Sitzung zum Infektionsschutzgesetz am 18. November hat die Bundestagsverwaltung bisher zwei Hausverbote verhängt. „Bisher sind zwei Hausverbote ausgesprochen worden“, sagte ein Sprecher der Bundestagsverwaltung dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Gegen mehrere Personen sind außerdem Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz eingeleitet worden, die Bußgelder zur Folge haben.“

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Er fügte hinzu: „Auch gegen ehemalige Abgeordnete des Deutschen Bundestages können Verstöße gegen die Hausordnung des Bundestages als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Sie haben in Bezug auf ihr Verhalten in den Gebäuden des Bundestages im Rahmen von Besuchen keine besonderen Rechte. Diese Verfahren sind jedoch noch nicht abgeschlossen.“

Der Satz bezieht sich offenbar auf die ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Angelika Barbe, die an der Störaktion teilnahm. Am Donnerstagmittag hatte der Ältestenrat des Bundestages getagt. Dort wurden die Sanktionen bekannt gemacht.

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