Streit um Verdachtsfall-Einstufung: Kein Urteil zur AfD vor Bundestagswahl
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Das AfD-Logo am Eingang zum Fraktionssaal der AfD im Deutschen Bundestag.
© Quelle: Michael Kappeler/dpa
Köln/Berlin. Das Kölner Verwaltungsgericht wird vor der Bundestagswahl nicht mehr über den Streit um eine Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall entscheiden. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit. Zur Begründung führte die zuständige Kammer unter anderem an, das Bundesamt für Verfassungsschutz habe bestimmte Informationen spät geliefert.
Da eine Beschlussfassung möglicherweise erst kurz vor dem Wahltag am 26. September möglich wäre, habe man sich nun aus „Respekt vor der Entscheidung der Wähler“ zu dieser Vorgehensweise entschlossen.
Die AfD hatte sich bereits vorsorglich per Eilantrag an das Gericht gewandt, um eine mögliche Einstufung als Verdachtsfall zu verhindern. Den entsprechenden Antrag stellte sie im Januar. Der Präsident des Bundesamts, Thomas Haldenwang, hatte die Verfassungsschützer der Länder dann in einer Videokonferenz intern über eine Hochstufung der Partei zum Verdachtsfall informiert. Öffentlich hatte er jedoch nichts dazu bekanntgegeben.
Als später Medienberichte über die neue Einschätzung der AfD durch das Bundesamt erschienen, nahm das Bundesamt dazu nicht Stellung. In einem zweiten Eilverfahren wendet sich die AfD gegen die Bekanntgabe der Mitgliederzahl des inzwischen formal aufgelösten „Flügels“. Der Verfassungsschutz stuft die Rechtsaußen-Strömung als rechtsextremistische Bestrebung ein.
RND/dpa