Verwaltungsgericht: Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht beobachten
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Hat einen Etappensieg erreicht: AfD-Senior Alexander Gauland.
© Quelle: Getty Images
Köln. Die AfD hat vor dem Verwaltungsgericht Köln einen Teilerfolg gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) erzielt. Das Gericht hat dem BfV vorübergehend untersagt, die AfD als Verdachtsfall einzustufen. Das Gericht stimmte am Freitag einem Antrag der Partei auf eine Zwischenregelung zu. Bis zur Entscheidung über den von der AfD gestellten Eilantrag dürfe der Verfassungsschutz die Partei nicht als Verdachtsfall einstufen oder behandeln und auch eine Einstufung oder Behandlung als Verdachtsfall nicht erneut bekannt geben, teilte das Gericht mit. Gegen den Beschluss können die Beteiligten Beschwerde einlegen.
Teilerfolg für AfD – Gauland: „Wer schützt uns vorm Verfassungsschutz?“
Die AfD-Spitzenpolitiker Alexander Gauland und Tino Chrupalla nehmen Stellung zu dem Urteil.
© Quelle: Reuters
Ende Januar hatte das Gericht einen Antrag auf einen sogenannten Hängebeschluss noch abgelehnt, da das Bundesamt zugesagt hatte, bis zu einer Entscheidung über den Eilantrag nicht öffentlich bekannt zu geben, ob es die Partei als Verdachtsfall einstuft. Zudem hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz zugesichert, bis dahin AfD-Abgeordnete und AfD-Mandatsbewerber nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu überwachen.
Nach den bundesweiten Medienberichten über die Einstufung der AfD als Verdachtsfall vom Mittwoch stellte die Partei einen erneuten Antrag auf Erlass eines Hängebeschlusses. Diesem Antrag gab das Verwaltungsgericht nun statt. Das Gericht kritisierte deutlich, dass „in einer dem BfV zurechenbaren Weise der Umstand der Einstufung der Antragstellerin als Verdachtsfall ‚durchgestochen‘ worden sei“.
Der Hängebeschluss sei nötig, auch wenn die Einstufung als Verdachtsfall nun bekannt sei. Jede weitere Verlautbarung vertiefe den „Eingriff in die Chancengleichheit der politischen Parteien“. Die Richter betonten, dass es für den Erlass dieser Zwischenregelung allein auf die Folgenabwägung ankomme. Die Entscheidung sage nichts über das Ergebnis des Eilantrags aus. Wann über den Eilantrag entschieden werde, sei noch offen, hieß es. Der Verfassungsschutz hatte die Partei am Mittwoch intern zum rechtsextremen Verdachtsfall erklärt.
Die AfD-Parteivorsitzenden Jörg Meuthen und Tino Chrupalla forderten den Rücktritt Haldenwangs. Chrupalla ging sogar noch weiter und fordert den Rücktritt von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). Dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) sagte er: „Letztendlich trägt Bundesinnenminister Horst Seehofer die volle Verantwortung. Allerdings gehört ein gewisses Maß an menschlicher Größe dazu, sich in solchen Situationen auch tatsächlich seiner Verantwortung zu stellen und vom Amt zurückzutreten. Ich bin mir nicht sicher, ob Seehofer diese Größe besitzt.“
Das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ zitiert aus dem 1001 Seiten umfassenden Gutachten, mit dem das BfV die Beobachtung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall begründet. Einer der Hauptgründe ist die Sorge vor dem wachsenden Einfluss des formell aufgelösten rechtsextremen „Flügels“ um den Thüringer Landeschef Björn Höcke. Das Amt spricht laut „Spiegel“ von „zwei Blöcken“: einem um Meuthen und einem um Höcke, letzterem könnten auch Chrupalla sowie die beiden Fraktionsvorsitzenden im Bundestag, Alice Weidel und Gauland, zugerechnet werden.
Noch sei die Partei geprägt von „Zerrissenheit“. Doch der Staat könne nicht warten, wie sich die Konflikte innerhalb der Partei lösen, schreiben die Verfasser laut „Spiegel“. Es bedürfe der „Beobachtung und Aufklärung“, was dort vor sich geht. Sollte sich der „Flügel“ durchsetzen, hätte sich der Verdacht der Verfassungsfeindlichkeit bestätigt.
RND/jps