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AfD Brandenburg klagt gegen Beobachtung durch Verfassungsschutz
AfD Brandenburg klagt gegen Beobachtung durch Verfassungsschutz
- In Brandenburg will die AfD gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz vorgehen.
- Eine entsprechende Klage solle am Dienstag vor Gericht eingereicht werden, so der AfD-Landesverband.
- Bereits seit Juni 2020 wird die Partei in Brandenburg als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft.
Potsdam. Der AfD-Landesverband Brandenburg will gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz vor Gericht gehen. Ein Organstreitverfahren beim Landesverfassungsgericht und eine Klage vor dem Verwaltungsgericht sollen am Dienstag eingereicht werden, teilte der Landesverband am Sonntagabend in Potsdam mit.
Die AfD wurde in Brandenburg im vergangenen Juni als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft und wird vom Verfassungsschutz beobachtet.
Angestrebt werde eine einstweilige Anordnung, die dem brandenburgischen Innenministerium die Berichterstattung über die sogenannte Verdachtsbeobachtung des AfD-Landesverbandes einstweilen untersagen soll, hieß es weiter. Die Klage vor dem Verwaltungsgericht werde sich mit der Frage befassen, ob die AfD in Brandenburg vom Verfassungsschutz beobachtet werden darf.
Von Kontrolle des Geheimdienstes ausgeschlossen
In Brandenburg ist die vom Verfassungsschutz beobachtete AfD von der parlamentarischen Kontrolle des Geheimdienstes ausgeschlossen. Bei mehreren Landtagssitzungen bekam kein AfD-Kandidat die nötigen Stimmen wegen Bedenken der anderen Fraktionen von SPD, CDU, Grüne, Linke und Freie Wähler.
RND/epd